Apothekerin schreibt Brandbrief an Abgeordnete

Nach der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP hält sich die Politik bisher mit konkreten Hilfsangeboten für die betroffenen Apotheken zurück. Sylvia Trautmann aus Dresden will das nicht länger hinnehmen: In einem Brandbrief an die Mitglieder des Bundestags macht sie den Abgeordneten Dampf und fordert sie auf, endlich zu handeln. Zumindest eine Rückmeldung aus Berlin hat die Apothekerin auch bereits bekommen.

Sylvia Trautmann gibt nicht auf: Weil derzeit kaum Signale aus der Politik kommen, den rund 3.000 von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken unter die Arme greifen zu wollen, wurde die Pharmazeutin selbst aktiv. Sie schickte bereits Ende Oktober einen Brandbrief an die Abgeordneten im Bundestag und fordert Hilfe für die Betriebe ein, von denen inzwischen einige selbst vor der Insolvenz stehen dürften.

Bisher hat Berlin den in Not geratenen Apotheken lediglich KfW-Kredite in Aussicht gestellt, die jedoch wegen der kaum erfüllbaren Voraussetzungen für viele keine Option sind. Das ist mit Blick auf die brenzlige Situation, in der sich die Kollegen befinden, viel zu wenig, meint Trautmann. „Für die betroffenen Apotheken geht es teilweise um Summen, die dem dreifachen eines Jahresgewinnes entsprechen“, schreibt sie den Politikern. „Um die Liquidität der Apothekenbetriebe aufrecht zu erhalten, mussten sehr viele teure Betriebsmittelkredite aufnehmen. Das schiebt das Problem aber nur auf, weil Kredite getilgt werden müssen.“

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Das Argument, die Apotheken hätten sich aus freien Stücken entschieden, mit einem Rechenzentrum zusammenzuarbeiten, lässt Trautmann nicht gelten. Nach den derzeitigen komplizierten gesetzlichen Anforderungen sei es definitiv unmöglich, dass Apotheken ihre monatliche Abrechnung mit den mehr als 100 Krankenkassen ohne ein Abrechnungszentrum durchführen könnten. „Hier müssen gesetzliche Zuzahlungen, Herstellerrabatte, Retaxations-Abschläge und Bonus-Malus-Berechnungen infolge der Importquote zur Abführung an Krankenkassen für jede einzelne Arzneipackung berechnet werden“, stellt die Apothekerin klar.

Große strukturelle Mängel

Statt die Verantwortung den Betroffenen zuzuschieben, sollte jetzt der Gesetzgeber handeln, findet sie. „Die Umstände, die es ermöglichten, dass durch die Insolvenz Rezeptumsatzgelder in dreistelliger Millionenhöhe nicht an Apotheken ausgezahlt wurden, belegen große strukturelle Mängel in den gesetzlichen Regelungen zum Prozedere der Rezeptabrechnung an sich.“ Daraus ergeben sich Trautmann zufolge drei gesetzgeberische Notwendigkeiten:

Trautmann erläutert dazu: „Diese Änderungen, möglicherweise sogar eine kostenneutrale Abrechnung durch ausschließlich staatliche Träger, werden insbesondere vor dem Hintergrund nötig, dass die bisherigen Geschäftsmodelle von Abrechnungszentren auf Grundlage positiver Zinsen funktionierten. Bis jetzt gibt es zu diesen Forderungen keine Ergebnisse und kein wahrnehmbares politisches Engagement.“

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