FDP will Treuhandkonten-Pflicht für Rechenzentren

Was ist schiefgelaufen beim insolventen Rechenzentrum AvP und wie lassen sich solche Skandale in Zukunft verhindern? Die FDP-Fraktion im Bundestag legt hierzu einen Antrag vor, mit dem sie unter anderem eine Pflicht zum Einrichten von Treuhandkonten für die Abrechner einführen will.

Das Verhältnis zwischen der FDP und den Apothekern war in den vergangenen Jahren mächtig abgekühlt. Im Zuge der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP wissen die Pharmazeuten mit den Liberalen nun jedoch einen wichtigen Partner im Deutschen Bundestag an ihrer Seite: Keine andere Fraktion widmet sich dem Thema so intensiv wie die der FDP.

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Jetzt werden die Liberalen konkret: In einem Antrag an den Deutschen Bundestag, der DAZ.online exklusiv vorliegt, fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass künftig „Gelder bei Factoring-Anbietern im Bereich Gesundheit insolvenzsicher auf Treuhandkonten hinterlegt werden“. Zudem soll sie gemeinsam mit der Selbstverwaltung Vorschläge ausarbeiten, wie sich die Abrechnungsbürokratie verringern lässt sowie Abrechnungen und Abrechnungsverfahren insgesamt einfacher und transparenter gestaltet werden können als bisher.

„Durch die Insolvenz des Apotheken-Abrechnungsdienstleisters AvP stehen viele Apotheken vor einer unsicheren Zukunft“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. „Durch das Fehlen eines Treuhandkontensystems beim Abrechnungsdienstleister AvP sind die offenen Forderungen der Apotheken nun Teil der Insolvenzmasse. Daher wird es noch Monate oder sogar Jahre dauern, bis die betroffenen Apotheken zumindest einen Teil ihrer Forderungen aus der Insolvenzmasse erhalten.“

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