Edeka und Marktkauf-Rückruf: Achtung – Fremdkörper in Kuchen entdeckt – Heilpraxis

Verletzungsgefahr: Drahtstücke in Feinbackwaren

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie die Supermarktketten Edeka und Marktkauf als auch eine Bäckereigruppe informieren über einen Warenrückruf mehrerer Kuchen und Torten. Offenbar sind kleine Drahtstücke in die Waren geraten. Eine Verletzungsgefahr kann beim Verzehr nicht ausgeschlossen werden.

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werden Linzerartikel und Feinbackwaren mit Haselnüssen der K&U Bäckereigruppe zurückgerufen. Die betroffenen Waren wurden in Lebensmittelmärkten von Marktkauf, Edeka und nah & gut sowie in den Bäckereien K&U, Marktbäckerei und Bäckerhaus Ecker angeboten.

Edeka warnt vor möglicher Verletzungsgefahr

Edeka schreibt in einer Kundeninformation zu dem Rückruf: „Aufgrund eines Fehlers beim Lieferanten von Haselnüssen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich vereinzelt Drahtstücke in den Produkten befinden.“ Beim Verschlucken sei eine Verletzung möglich. Kundinnen und Kunden, die einen entsprechenden Artikel gekauft haben, werden gebeten, diesen nicht zu verzehren.

Welche Waren sind vom Rückruf betroffen?

An den Bäckerei-Bedienungstheken werden folgende Feinbackwaren zurückgerufen:

  • Linzertorte 600 Gramm, alle Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 21.03.2021,
  • Linzerherz 125 Gramm, alle Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 26.02.2021,
  • Linzerschnitte, lose verlauft,
  • Wickelkranz, lose verkauft,
  • Nusskranz, lose verlauft,
  • Wiener Kranz, lose verkauft,
  • Nusscremetorte, lose verkauft,
  • Nussi Sand-Rührkuchen, lose verkauft.

Darüber hinaus wurde in den Märkten das abgepackte Produkt „Mit Herz gemacht“ Linzerschnitte 500 Gramm angeboten. Von diesem Produkt werden alle Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 21.03.2021 zurückgerufen.

Wo wurden die Feinbackwaren verlauft?

Laut Edeka Südwest wurden die Backwaren in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Südhessen und in Teilen Bayerns vertrieben. Die betroffenen Einkaufsstätten haben bereits reagiert und die entsprechenden Waren aus dem Verkauf genommen.

Wo können die Artikel umgetauscht werden?

Wer die oben genannten Feinbackwaren bereits gekauft hat, kann diese in der jeweiligen Verkaufsstelle abgeben. Der Kaufpreis werde dort auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Fragen zum Rückruf?

Unter der E-Mail-Adresse [email protected] beantwortet der Kundenservice der K&U-Bäckereigruppe eventuelle Fragen zum Rückruf. (vb)

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Autoren- und Quelleninformationen

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