Das ist dran an den Aussagen von Abtreibungsgegnern

1. Behauptung: Es gibt bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland eine hohe Dunkelziffer.

Die Sicht der Abtreibungsgegner: Unter anderem die Vereinigung „Ärzte fürs Leben“ behauptet, dass nicht alle Ärzte in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche melden würden. Außerdem gebe es illegale Abbrüche. Um der Realität gerecht zu werden, müssten die offiziellen Zahlen zu Schwangerschaftsabbrüchen um den Faktor zwei multipliziert werden.

Der Check: In Deutschland schreibt ein Gesetz seit Mitte der Neunzigerjahre vor, dass Mediziner Schwangerschaftsabbrüche melden müssen. Für die Umsetzung ist das Statistische Bundesamt zuständig. Es betreut seit 1996 eine Datenbank mit allen Ärzten und Kliniken, die in der Lage sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Auf dieser Basis erfolgt ein mehrstufiges Verfahren:

  • Melden sich die Einrichtungen nicht von selbst, erinnert sie das Bundesamt an ihre Auskunftspflicht, verbunden mit einer Antwortfrist.
  • Wird diese versäumt, folgt ein zweites Schreiben mit der Ankündigung einer drohenden Geldbuße von bis zu 5000 Euro.
  • Kommen die Praxen und Klinken auch dieser Aufforderung nicht nach, leitet die Rechtsabteilung des Statistischen Bundesamts ein Verfahren ein.

„In aller Regel melden säumige Auskunftspflichtige spätestens in der zweiten Mahnrunde, sodass selten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden muss“, schreibt das Statistische Bundesamt auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE. Auf Basis des jetzigen Verfahrens könne man ausschließen, dass es eine nennenswerte Dunkelziffer bei Schwangerschaftsabbrüchen gebe.

Fazit: Es gibt keine hohe Dunkelziffer.

2. Behauptung: Das ungeborene Kind ist zwischen der sechsten und zwölften Woche schon sehr weit entwickelt – und deshalb in der Lage, Schmerzen und Panik zu spüren.

Die Sicht der Abtreibungsgegner: Auf der Seite „Pro Leben“ heißt es, die ungeborenen Babys seien früh in der Lage, Schmerzen und Panik zu empfinden, wenn ihr Leben bedroht werde. Auch die „Ärzte fürs Leben“ schreiben, dass Kinder ab der neunten Schwangerschaftswoche durch die schon vorhandenen Nervenstrukturen ein Schmerzempfinden haben.

Der Check: In Deutschland können Frauen bis zur 12. Woche* straffrei abtreiben, wenn sie nachweisen, dass sie an einer Beratung teilgenommen haben. Bis zu diesem Zeitpunkt sind im Fötus zwar schon alle Organe angelegt. Gerade komplexe Funktionen müssen sich jedoch noch ausbilden. Das gilt auch für das Schmerzempfinden.

Damit ein Mensch Schmerz bei einer Verletzung spürt, müssen drei Strukturen in seinem Körper vorhanden sein und miteinander interagieren:

  • Ein Rezeptor, der den Schmerz wahrnimmt und in einen Nervenreiz umwandelt.
  • Nervenbahnen, die das Signal über das Rückenmark bis in das Gehirn weiterleiten.
  • Strukturen im Gehirn, die den Reiz in ein Schmerzgefühl übersetzen.

Fehlt eine dieser Komponenten oder ist eine Verbindung gestört, bricht das ganze System zusammen, wie Querschnittslähmungen zeigen: Mit dem Durchtrennen der Nervenbahnen im Rückenmark geht auch das Schmerzgefühl in Teilen des Körpers verloren.

Föten entwickeln in der Regel erst im letzten Drittel der Schwangerschaft die körperlichen Voraussetzungen, um Schmerzen zu empfinden, wie unter anderem in einer Studienzusammenfassung aus dem Jahr 2005 nachzulesen ist.

Demnach bilden sich zwar schon in der 7. bis 15. Schwangerschaftswoche die Schmerzrezeptoren. Die Nerven in der Wirbelsäule sind jedoch erst rund um die 19. Woche so weit, Signale der Rezeptoren weiterzuleiten. In der 23. bis 24. Schwangerschaftswoche erreichen die Reize die entscheidenden Regionen im Gehirn. Bis das Baby wach ist und etwas wahrnehmen kann, dauert es den Forschern zufolge jedoch noch mindestens bis zur 30. Woche.

Demnach ist ausgeschlossen, dass Föten in der zwölften Woche Schmerzen empfinden können. Was sie allerdings schon früher entwickeln, sind Reflexe. So kann es etwa sein, dass sich ein Fötus instinktiv zurückzieht, wenn er berührt wird. Solche Reflexe geschehen unbewusst, in der Regel ist das Gehirn nicht beteiligt. Aus diesem Grund ist es falsch, von der Existenz von Reflexen auf die Existenz von Schmerzen zu schließen.

Fazit: In der zwölften Woche fehlen dem Fötus die körperlichen Voraussetzungen, um Schmerzen zu empfinden.

3. Behauptung: Man weiß nur wenig darüber, wie sehr Abtreibungen Frauen psychisch belasten.

Die Sicht der Abtreibungsgegner: Wie sich Schwangerschaftsabbrüche auf die psychische Gesundheit auswirken, ist nicht hinreichend bekannt. Das sieht auch das von Jens Spahn (CDU) geführte Bundesgesundheitsministerium so. Das Bundeskabinett hat gerade fünf Millionen Euro bewilligt, um die seelischen Folgen von Abtreibungen zu ergründen.

Der Check: Forscher beschäftigen sich seit den Achtzigern mit der Frage, wie sich Schwangerschaftsabbrüche auf die Psyche auswirken. Bei einem Überblick stieß eine Gruppe der amerikanischen Psychologen-Vereinigung 2008 auf mehr als 70 internationale Untersuchungen, die ersten wurden 1989 veröffentlicht.

Die Forscher bemängelten zwar die Aussagekraft eines Teils der Studien, dabei bezogen sie sich aber nur auf Sonderfälle:

  • Wenig bekannt ist demnach über die seelische Belastung bei Frauen, die mehrere Schwangerschaften abgebrochen haben
  • oder aufgrund medizinischer Ursachen eine gewollte Schwangerschaft spät beenden mussten.

Die psychischen Folgen einer typischen Abtreibung aber – also eines einmaligen Abbruchs bei einer Frau, die ungewollt schwanger geworden ist – bewerteten die Forscher schon vor zehn Jahren als vergleichsweise gut untersucht. Seitdem sind mehrere weitere Untersuchungen mit zum Teil Tausenden Teilnehmerinnen erschienen (unter anderem diese, diese und diese, Ergebnisse siehe nächster Punkt).

Fazit: Nur bei wenigen, vergleichsweise seltenen Fällen fehlen Informationen dazu, wie sich Abtreibungen auf die Psyche auswirken.

4. Behauptung: Schwangerschaftsabbrüche machen Frauen psychisch krank, viele entwickeln ein „Post-Abortion-Syndrom“. Die Existenz dieser psychischen Störung wird aber verschwiegen.

Die Sicht der Abtreibungsgegner: Unter anderem die „Ärzte fürs Leben“ behaupten, dass fast jede zweite Frau nach einer Abtreibung psychisch erkrankt. Dass dies nicht bekannt ist, erklären sie mit „kollektiver Verdrängung“.

Britische Forscher fassten im Auftrag des Gesundheitsministeriums 2011 die Erkenntnisse zu den psychischen Auswirkungen von Schwangerschaftsabbrüchen kompakt zusammen. Dabei konzentrierten sie sich auf die Daten von Frauen, die zum ersten Mal ungewollt schwanger geworden waren:

  • Egal, ob die Frauen ihr Kind austrugen oder sich für eine Abtreibung entschieden – sie entwickelten etwa gleich häufig psychische Probleme. Eine Abtreibung erhöht das Risiko also nicht, psychisch zu erkranken.
  • Allerdings wurden Menschen mit psychischen Krankheiten überdurchschnittlich häufig ungewollt schwanger. Das erklärt, warum Frauen, die abgetrieben haben, häufiger psychisch krank sind als der Gesellschaftsdurchschnitt.
  • Ob Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch eine psychische Erkrankung entwickelten, hing vor allem davon ab, ob sie zuvor schon psychische Probleme hatten. Das Gleiche galt für Frauen, die das Kind bekamen.
  • Daneben existierten jedoch auch Faktoren, die speziell mit der Abtreibung zusammenhängen und das Risiko für psychische Probleme erhöhen: Problematisch war, wenn der Partner die Frau zu einer Abtreibung drängte oder sie selbst eine negative Haltung zu Abtreibungen hatte.

Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass Frauen, die abtreiben, zwar etwas häufiger unter psychischen Problemen leiden – der Schwangerschaftsabbruch aber nicht die Ursache dafür ist.

„Jahrzehnte von Forschung zeigen, dass Schwangerschaftsabbrüche keine psychischen Krankheiten verursachen. Trotzdem wimmelt es noch immer von Fehlinformationen“, ist so auch das Fazit von Nada Stotland und Angela Shrestha von der University of Illinois at Chicago in einem Editorial des Fachmagazins „Jama Psychiatry“.

Natürlich seien Abtreibungen häufig ein einschneidendes Erlebnis und könnten unter schwierigen Umständen stattfinden, schreiben die Ärztinnen. „Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen und sich Gedanken über Folgekrankheiten machen, sollten genau informiert werden.“

Das beste Ergebnis aber sei immer zu erwarten, wenn Frauen auf Basis ihrer Werte, ihres Glaubens und ihrer Situation eine autonome Entscheidung treffen – und anschließend vorbehaltslos Unterstützung erhalten, egal wie ihre Entscheidung ausfällt.

Fazit: Ein „Post-Abortion-Syndrom“ existiert nicht.


* In Bezug auf Abtreibungen ist die 12. Woche nach der Befruchtung gemeint. Ärzte berechnen die Schwangerschaft oft ab dem ersten Tag der Regelblutung. Da diese zwei Wochen vor dem Eisprung und damit zwei Wochen vor der Befruchtung stattfindet, ist ein Abbruch in der Regel bis zur 14. ärztlichen Berechnungswoche erlaubt.

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