Zu Risiken und Nebenwirkungen Ihres Gesundheitsministers…

Das deutsche Gesundheitssystem mag seine Fehler haben, eine Errungenschaft aber ist nicht hoch genug zu schätzen: Ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Therapie erstatten müssen, hängt vom Wissensstand der medizinischen Forschung ab. Behandlungen müssen dann bezahlt werden, wenn sie erwiesenermaßen gut, wirksam und sicher sind. Die Entscheidung darüber trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem Vertreter von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hochwertige wissenschaftliche Studien auswerten.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will diese Entscheidungen fortan lieber in seinem Ministerium treffen – ohne Rücksicht auf die Einschätzung des G-BA. Das sieht zumindest sein Änderungsantrag 28 für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSGV) vor, den er in der vergangenen Woche vorgelegt hat. Dass das Ministerium in einer E-Mail an den SPIEGEL mit dem Zusatz „in absoluten Ausnahmefällen“ einschränkt, ändert nichts, solange das so nicht im Änderungsvorschlag selbst steht.

Erstattungsentscheidung im Alleingang

Jens Spahn hat das geschickt eingefädelt: In den Vordergrund seines Vorstoßes stellte der Minister Frauen, die unter einem sogenannten Lipödem leiden. Das ist eine oft schmerzhafte Fettverteilungsstörung, die ursächlich nicht behandelt werden kann. Zu recht wünschen sich die Betroffenen zeitnah bessere Therapien.

Vermutlich könnte ihnen eine Fettabsaugung helfen, erwiesen ist das bislang allerdings nicht. Denn für eine ausreichende Bewertung dieser Therapie fehlen gute Studien, deswegen hat der G-BA sie auch noch nicht zur Kassenleistung gemacht. Spahn wolle den Betroffenen nun „schnell und unbürokratisch helfen“, heißt es aus seiner Abteilung.

In Wirklichkeit ruckelt Spahn damit an den Grundfesten unseres Gesundheitssystems. „Der Weg in die Beliebigkeit und Staatsmedizin“ wäre vorprogrammiert, sagt G-BA-Chef Josef Hecken, und er hat recht. Denn nur weil ein Minister oder seine Abteilung eine Therapie für sinnvoll halten, muss sie es noch lange nicht sein. Zugespitzt gefragt: Wenn Spahn demnächst Reiki, Schüßler Salze oder Aromatherapie prima findet, müssen die Kassen dann dafür zahlen?

Um beim Beispiel der Fettabsaugung zu bleiben: Der Eingriff bringt Risiken mit sich, die nur dann in Kauf genommen werden dürfen, wenn die Chancen für eine Verbesserung der Beschwerden überwiegen. Aber wer weiß das denn, wenn keiner die Studienlage prüft? Reichen dann die Berichte erfahrener Mediziner? Oder die Anekdoten von der Nachbarin, bei der die Fettabsaugung toll gewirkt hat?

Jens Spahns Vorstoß würde uns zurückkatapultieren in eine Zeit, in der überliefertes Wissen die wichtigste Leitschnur war. Im besten Falle wäre das nur teuer. Denn die Solidargemeinschaft müsste über ihre Krankenkassenbeiträge Therapien tragen, für die es vielleicht bessere Alternativen gäbe. Bei den ohnehin schon knappen Ressourcen würde das die Verteilungskämpfe noch deutlich verschärfen.

Im schlechtesten Fall wären die Folgen sogar lebensgefährlich. Denn nicht für jede Indikation ist eine zugelassene Therapie sinnvoll, sicher und gut. Fehlt die Risiko-Nutzen-Abwägung, fehlt auch die Grundlage für eine Therapieentscheidung. Zudem könnte eine ungeprüfte Behandlung vielleicht sogar einer nachgewiesen wirksamen Therapie vorgezogen werden – mit ungewissem Ausgang.

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