Zum 1. Juli stehen Veränderungen an

Ab dem 1. Juli werden einige Patienten in den Apotheken Änderungen zu spüren kommen – etwa bei den Zuzahlungen. Zudem gibt es Bewegung bei den Festbeträgen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband aufmerksam. 

Patienten müssen sich ab dem 1. Juli 2020 auf gesetzliche und vertragliche Neuregelungen bei der Arzneimittelversorgung in den Apotheken einstellen. Dazu gehören die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, die Anpassung von Festbeträgen und die Einführung von neuen Rabattverträgen bei einigen Krankenkassen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.

Die temporäre Mehrwertsteuerabsenkung von 19 auf 16 Prozent wird bei den preisgebundenen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Apothekensoftware automatisch berücksichtigt. Hier können sich für gesetzlich versicherte Patienten Einsparungen bei der gesetzlichen Zuzahlung ergeben: Ein bisheriger Apothekenverkaufspreis (AVP) von 100,00 Euro würde auf 97,47 Euro sinken, so dass die gesetzliche 10-prozentige Zuzahlung von 10,00 Euro auf 9,75 Euro sinkt – der Patient spart also 25 Cent. Bei den rezeptfreien Medikamenten, die keiner Preisbindung unterliegen, entscheidet hingegen jede Apotheke selbst, ob und wie sie die Steuersenkung an ihre Kunden weitergibt.

Neue Festbeträge für Protonenpumpenhemmer und Statine

Zum 1. Juli 2020 ändern sich zudem viele Festbeträge. Betroffen sind vorrangig verordnungsstarke Protonenpumpenhemmer und Statine in fünf Wirkstoffgruppen, deren Erstattungshöchstbeträge gesenkt wurden. Das kann sich ebenfalls auf die Patientenzuzahlungen auswirken. Und für Apotheken kann es bei den Präparaten zu Lagerwertverlusten kommen. Insgesamt lag laut DAV das Marktvolumen der betroffenen Arzneimittel im Jahr 2018 bei 53 Millionen Packungen und einem Umsatz von 1,3 Milliarden Euro.

Last but not least starten am 1. Juli 2020 neue Rabattverträge. Das ist der Fall bei der Techniker Krankenkasse (TK), der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und mehreren Krankenkassen im spectrumK-Verbund. Auch das kann sich für Patienten mit einem Präparatewechsel und einer veränderten Zuzahlung bemerkbar machen.

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