Wie wahrscheinlich sind Sicherheitslücken beim Apothekerausweis?
Vergangene Woche war bekannt geworden, dass es im Bestellverfahren der Heilberufs-(HBA) und Praxisausweise (SMC-B) für Ärzte erhebliche Sicherheitslücken gab. IT-Experten des CCC ist es nämlich gelungen, die Karten jeweils über Dritte zu bestellen und an eine Wunschadresse liefern zu lassen. Die Gematik hat daraufhin die Ausgabe der Ausweise gestoppt. Doch wie ist das bei den Apothekern? Drohen hier beim Bestellverfahren ähnliche Sicherheitslücken?
„Derzeit keine SMC-B- und eHBA-Bestellungen möglich: Bitte beachten Sie, dass der Bestell- und Lieferprozess für Praxis- bzw. Institutionsausweise (SMC-B) und elektronische Heilberufsausweise (eHBA) in Absprache mit der Bundesnetzagentur und der Gematik GmbH derzeit leider nicht zur Verfügung steht. Sobald eine neue Sachlage vorliegt, informieren wir Sie umgehend und bitten bis dahin um Ihr Verständnis!“ Das ist derzeit auf den Internetseiten der qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter Medisign und der Bundesdruckerei zu lesen, also der Unternehmen, die die für den Zugang zur Telematikinfrastruktur notwendigen Karten herstellen.
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Sicherheitslücken im Bestellprozess
Was passiert mit den schon ausgegebenen Arztausweisen?
Die Gematik hatte deren Ausgabe nämlich gestoppt, nachdem der Chaos Computer Club (CCC) große Sicherheitslücken im Bestellprozess sowohl der Arzt- als auch der Praxisausweise entdeckt hatte. Die IT-Experten konnten sich die für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) relevanten Karten – einen Arztausweis (HBA), einen Praxisausweis (SMC-B) und auch eine elektronische Gesundheitskarte – jeweils über einen Dritten bestellen und die Bestellung an eine Wunschadresse liefern lassen – unter anderem an eine Käsetheke.
Mecklenburg-Vorpommern: Bestellung erst nach bestätigter Approbation möglich
Bei den Apothekern läuft die Ausgabe der Ausweise erst an. Doch offenbar ist man hier mehr auf Sicherheit bedacht als auf der Ärzteseite. So wird bei der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern erst einmal bei der zuständigen Behörde geklärt, ob dem Antragsteller für einen Heilberufsausweis überhaupt eine Approbation erteilt wurde. Erst wenn dies bestätigt wurde, kann der Ausweis beim qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) bestellt werden. Die dabei im Rahmen des Identifikationsverfahrens erfasste Adresse aus dem Personalausweis wird dann von der Kammer mit ihren eigenen Daten abgeglichen und eventuelle Unstimmigkeiten werden abgeklärt.
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