Wie läuft es mit der Grippeimpfstoff-Verordnung?

1 Euro pro Impfdosis, 75 Euro maximal pro Zeile – so ist seit Inkrafttreten des TSVG die Vergütung für die Grippeimpfstoffe für Apotheken geregelt. Für Apotheker ist es daher unwirtschaftlich, wenn Ärzte ihren Saisonbedarf auf einmal bestellen. Besser sind kleinere Mengen, maximal 7×10 Stück pro Rezept. Wir wollen von unseren Lesern wissen, ob die Ärzte hier Rücksicht nehmen und entsprechend verordnen. Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!

Seit dem TSVG ist das Apothekenhonorar für Grippeimpfstoffe auf 75 Euro pro Verordnungszeile gedeckelt – 1 Euro gibt es pro Dosis. Viele Verbände haben deswegen im Vorfeld mit den KVen gesprochen und sie auf das Problem hingewiesen, dass größere Bestellungen auf einem Rezept für die Apotheke extrem unwirtschaftlich werden. Auch haben Apotheker selbst ihre Verordner vor Ort über die Sachlage informiert. Fakt ist: Je größer die bestellte Menge, desto unrentabler wird es für die Apotheke. Bei 150 Dosen beispielsweise gibt es nur noch 50 Cent pro Dosis. Manche KVen, zum Beispiel in Hamburg, haben deswegen ihren Ärzten empfohlen, nur noch Verordnungen mit einer Gesamtmenge von maximal 70 Impfdosen (7×10) pro Rezept auszustellen. Größere Bestellungen sollten auf mehreren Rezepten erfolgen. In Baden-Württemberg hält die KV hingegen ihre Vertragsärzte an, die Gesamtmenge auf einem Rezept zu bestellen. Der LAV vermutet wirtschaftlichen Druck.

Was die KV rät, ist allerdings das eine. Was in der Praxis passiert, das andere. Deswegen wollen wir von unseren Lesern gerne wissen, wie es denn läuft mit den Grippeimpfstoffverordnungen. Wird der ganze Saisonbedarf auf einmal verschrieben oder – apothekerfreundlich – in kleineren Portionen? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!

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