Weitere Wildschweine in Brandenburg positiv auf Schweinepest getestet
Die Afrikanische Schweinepest droht sich in Brandenburg auszubreiten. Nach dem deutschlandweit ersten Fall sei die Seuche in Brandenburg bei fünf weiteren Wildschweinen nachgewiesen worden, teilte das Verbraucherschutzministerium am Dienstag mit.
Es handle sich um vier tot aufgefundene Wildschweine und ein krank erlegtes Tier. Ministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte, die Kadaver seien im Raum Neuzelle im Landkreis Oder-Spree entdeckt worden. Tests im Landeslabor seien positiv gewesen und würden nun vom nationalen Labor, dem Friedrich-Loeffler-Institut, weiter untersucht.
In der vergangenen Woche war in Brandenburg der deutschlandweit erste Fall der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten. Ein infiziertes totes Wildschwein war sieben Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt im Landkreis Oder-Spree entdeckt worden. Am Wochenende wurde ein 12 Kilometer langer mobiler Elektrozaun in einer Kernzone rund um den Fundort aufgebaut. Für Menschen ist die Seuche ungefährlich, aber die Tiere stecken sich untereinander an und sterben.
Landwirte in Sorge
Die Seuche kann erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Wegen der Schweinepest haben nach China und Südkorea auch Japan, Brasilien oder Argentinien deutsche Schweinefleisch-Einfuhren verboten. Das Bundesagrarministerium ist mit den Regierungen dieser Länder im Gespräch, um Vereinbarungen zu erreichen, hieß es im Bundesagrarministerium. Dies zielt darauf, Einfuhrstopps wegen der Schweinepest nur auf Betriebe aus betroffenen deutschen Regionen zu beschränken – und nicht für ganz Deutschland einzuführen. So ist es auch in der EU geregelt, in die rund 70 Prozent der Schweinefleisch-Exporte gehen.
Faktisch kommt ein Exportstopp für die meisten Zielländer außerhalb der EU zum Tragen. Hintergrund ist, dass in Ausfuhrzertifikaten nun nicht mehr angegeben könne, dass Deutschland Schweinepest-frei" ist, wie das Ministerium erläuterte.
Die Landwirte in Brandenburg beschäftigt die Frage, wie es für sie und ihre Betriebe weitergeht. In den drei Landkreisen, die bis zu 24 Kilometer entfernt um die Fundorte liegen, wurden Beschränkungen erlassen. In Oder-Spree, Dahme-Spreewald und Spree-Neiße ist damit der Tierverkehr beschränkt. Felder und Wälder dürfen nicht betreten werden.
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