Positives Votum der EMA für Dexamethason
Schon im Juni war in der Berichterstattung zum Coronavirus zu lesen: „WHO feiert Studienergebnisse zu COVID-19-Medikament als ‚Durchbruch’“. Die Ergebnisse zum Dexamethason-Arm der RECOVERY-Studie, um die es ging, waren damals allerdings noch gar nicht von anderen Experten begutachtet worden. Ende Juli wurde dann bekannt, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) die Ergebnisse überprüft – seit vergangenem Freitag befürwortet sie nun den Einsatz von Dexamethason bei COVID-19-Patienten mit Sauerstoffgabe oder künstlicher Beatmung.
Am 2. September hatte die EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) bekannt gegeben, dass bei ihr ein Zulassungsantrag für Dexamethason zur Behandlung von COVID-19 – von Taw Pharma – eingegangen ist. Der Antrag solle durch den Humanarzneimittelausschuss der EMA (CHMP) beschleunigt bearbeitet werden, hieß es. Das abschließende Votum des CHMP zum Dexamethason-Arm der RECOVERY-Studie lag damals allerdings noch nicht vor, sollte jedoch in die Bearbeitung des Zulassungsantrags von Taw einfließen.
Am 18. September hat die EMA nun bekannt gegeben, dass das CHMP die Prüfung der RECOVERY-Studie abgeschlossen hat.
Offizielle Dosisempfehlung
In Deutschland haben die Ergebnisse der RECOVERY-Studie zu Dexamethason schon früher zu praktischen Konsequenzen geführt. In der Leitlinie „Empfehlungen zur intensivmedizinischen Therapie von Patienten mit COVID-19“ stand schon im Juli wörtlich: „Ein Einsatz von Dexamethason (Dosis 6 mg/d einmal täglich für 10 Tage) bei beatmungspflichtigen Patienten mit COVID-19 wird empfohlen.“ Diese Dosierung empfiehlt nun auch das CHMP der EMA, wie man auf den Seiten des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) seit vergangenem Freitag nachlesen kann:
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