Kann man Gedisa kündigen?

Die Gedisa baut ihre Angebote sukzessive aus. Angefangen hat alles mit einem Portal für Impfzertifikate, mittlerweile gibt es alle möglichen digitalen Services zum Beispiel eine Patienten-App, ein Terminplanungstool oder eine KIM-Adresse. Trotzdem regt sich in der Apothekerschaft ein gewisser Unmut über die Notwendigkeit. Dabei taucht immer wieder die Frage auf, ob man eigentlich kündigen an.

Die Gesellschaft digitaler Services für Apotheken, besser bekannt als Gedisa, wurde 2021 als Tochtergesellschaft von 16 Landesapothekerverbänden und -vereinen gegründet. Wie viel Geld jeder Verband zum Haushalt beisteuern muss, hängt von der Größe ab. Vorgesehen ist, dass in den ersten drei Jahren pro Apotheke jeden Monat etwa 50 Euro fällig werden, sprich 600 Euro je Betriebsstätte im Jahr. Die meisten Verbände haben dies über eine Sonderumlage geregelt, aber es gibt auch andere Modelle. So bestreitet beispielsweise Hessen die Mehrausgaben aus Haushaltsmitteln und hat dazu einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht. Baden-Württemberg finanziert die Gedisa zur Hälfte aus einer Sonderumlage. Der Rest wird über eine Beitragserhöhung gestemmt. Gesichert ist die Finanzierung bis Ende 2024. 

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Wenn dann alle Jahre wieder die Beitragsrechnung der Verbände in die Apotheken flattert, wo auch die Kosten für die Gedisa aufgeführt sind, kommt in den sozialen Netzwerken immer wieder die Frage auf, ob man eigentlich kündigen kann. Denn während zu Beginn für die Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate am Zugang zu dem von der Gedisa betriebenen Apothekenportal kein Weg vorbei führte, sehen nun viele den Mehrwert nicht mehr. Sie nutzen bereits andere Anbieter für die von der Gedisa angebotenen und stetig erweiterten Services, wie eine Patientenapp, die Kund*innen mit der Vor-Ort-Apotheke verbinden soll, die KIM-Mailadresse oder ein Terminbuchungstool. Einzig für die Meldung ans Robert-Koch-Institut im Rahmen der Impfsurveillance benötigen impfende Apotheken zwingend die Services der Gedisa.

Einzelapotheke ist kein Vertragspartner der Gedisa

Apotheken, die die Angebote der Gedisa über ihre Verbände nutzen, können allerdings nicht aussteigen. Denn die Mitgliedschaft in ihren Verbänden, die ihrerseits Gesellschafter der Gedisa GmbH sind, umfasst derzeit die Nutzung der durch die Gedisa GmbH angebotenen Leistungen und Dienste, erläutert ein Sprecher des LAV Baden-Württemberg auf Nachfrage der DAZ. Insofern existiere zwischen einer einzelnen Apotheke und der Gedisa GmbH kein Vertragsverhältnis, das gekündigt werden könnte. Es steht jedem Mitglied frei, die Dienste und Leistungen der Gedisa GmbH zu nutzen oder nicht zu nutzen. 

Anders ist es lediglich bei den Mitgliedern des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe. Der AVWL ist als einziger Verband nicht an der Gedisa beteiligt. Apotheker, die die Services der Gedisa nutzen wollen, haben selbst einen Vertrag geschlossen, den sie dann natürlich auch zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen kündigen können. Sie können zudem wählen, ob sie das Portal vollumfänglich oder in der Basis-Variante nutzen wollen. Die abgespeckte Version schlägt seit Oktober mit 25 Euro pro Monat zu Buche, der Zugriff auf alle Funktionalitäten des Portals ist für 80 Euro monatlich zu haben. Davor zahlten AVWL-Mitglieder für die Nutzung der Basisvariante insgesamt 20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Monat und Betriebsstätte, den vollen Leistungsumfang gab es für 75 Euro plus Mehrwertsteuer pro Monat und Betriebsstätte.


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