Für 200 Euro: Gastzugang zum Verbändeportal jetzt verfügbar

Seit Kurzem können sich auch Apothkeninhaber:innen, die nicht Mitglied in einem Landesapothekerverband oder -verein sind, auf dem DAV-Portal mein-apothekenportal.de registrieren und somit, wenn es die Technik zulässt, digitale Impfzertifikate ausstellen. Für die Nutzung des aus Verbandsmitteln finanzierten Portals werden pro Hauptapotheke einmalig 200 Euro fällig.

Dass der Zugang zum Verbändeportal und damit die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate zunächst nur Verbandsmitgliedern vorbehalten war, sorgte bei den Nicht-Verbandsmitgliedern für großen Unmut. Neben der Tatsache, diese Dienstleistung erstmal nicht anbieten zu können, ärgerten so manchen dabei vor allem die Äußerungen des DAV-Vize Hans-Peter Hubmann, dass er auf dem aus Verbandsgeldern finanzierten Portal keine „Schmarotzer“ brauche.

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Impfzertifikate: Nicht-Verbandsmitglieder erhalten Gastzugang

Zumindest ein Teil des Ärgers sollte nun vom Tisch sein: Der angekündigte Gastzugang steht seit kurzem zur Verfügung. Nicht-Verbandsmitglieder können das Portal nun kostenpflichtig nutzen. Gleich auf der Startseite von www.mein-apothekenportal.de findet sich der Button „Jetzt ohne Verbandsmitgliedschaft registrieren“.

Laut AGB muss man, um nutzungsberechtigt zu sein, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gemäß § 1 Abs. 2 ApoG haben, eine Apotheke mit Sitz in Deutschland betreiben und dabei nicht Mitglied in einem Landesapothekerverband/-verein sein. Als Nachweis braucht es eine Kopie der aktuellen Betriebserlaubnis, außerdem muss ein Aktivitätsnachweis vorgelegt werden. Letzteres kann in Form eines aktuellen Bescheids des Nacht- und Notdienstfonds oder einer aktuellen Abrechnung des Apothekenrechenzentrums (jeweils mit geschwärzten Beträgen) erfolgen.

Nutzung bis 30. Juni 2022

Der DAV möchte von den Apotheken, die keine Verbandsbeiträge bezahlen, pro Hauptapotheke einmalig 200 Euro netto für die Nutzung des Portals haben. Für jede weitere Betriebsstätte fallen zusätzlich 60 Euro (netto) an. Mit diesem Betrag sind die Kosten bis 30. Juni 2022 gedeckt, dann endet laut AGB der Vertrag – wenn er nicht von den Parteien einvernehmlich verlängert wird. Spätestens am 31. Mai kommenden Jahres will sich der DAV dazu äußern wie es weitergeht und „gegebenenfalls die Fortführung des Vertrages unter angepassten Nutzungsbedingungen anbieten“.

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