Entlassen, weil sie Impfung verweigerte – Pflegerin erzielt vor Gericht Vergleich

Weil sie sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollten, entließ ein Dessauer Pflegedienstleister sieben Mitarbeiterinnen. Eine Betroffene zog vor Gericht und einigte sich nun mit ihrem früheren Arbeitgeber auf eine Entschädigung. Die Kündigung soll bestehen bleiben.

Eine Pflegerin aus Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) ist vor Gericht gezogen, nachdem ihr nach einer verstrichenen Frist für eine Corona-Impfung gekündigt worden war. Das bestätigte am Mittwoch ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über den Fall berichtet.

In dem Verfahren am Dienstag einigten sich die Pflegerin und ihr früherer Arbeitgeber laut dem Sprecher auf einen Vergleich, der eine Entschädigung von 800 Euro vorsieht. Die Kündigung soll bestehen bleiben. Die Klägerin hatte demnach ursprünglich eine Entschädigung von 1000 Euro gefordert. Der betroffene Pflegedienst hat nun eine Woche Zeit, den Vergleich zu widerrufen. Tut er das nicht, ist er rechtskräftig.

Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: "Uns wurde ein Ultimatum von drei Tagen gestellt"

Der Fall der entlassenen Pflegerin hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Wie der "MDR" Mitte Januar berichtete, sollen nicht nur die Klägerin, sondern auch sechs ihrer Kolleginnen ihre Arbeit beim Dessauer Pflegedienst verloren haben, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten. "Uns wurde ein Ultimatum von drei Tagen gestellt und es war 12 Uhr. Kurz nach 12 haben wir schon die Kündigung erhalten", sagte eine der entlassenen Mitarbeiterinnen dem Sender.

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Johannes A. Menke, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Halle, erklärte dem "MDR" damals, dass der Pflegedienst eine Impfung seiner Einschätzung nach nicht erzwingen dürfe. Konkret sagte er: "Nach meinem Dafürhalten können es die Arbeitgeber nicht verlangen. Da wird sanfter Druck ausgeübt, dass gesagt wird: Wir wollen personenbedingte Kündigungen vermeiden, deshalb lassen Sie sich doch bitte impfen. Aber vor Gericht würde so eine Kündigung auf äußerst wackligen Füßen stehen."

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