Spahn warnt vor finanziellem Missbrauch bei künstlicher Beatmung
Werden Patienten in Deutschland künstlich beatmet, weil das mehr Geld bringt, als ihnen das selbstständige Atmen beizubringen? Gesundheitsminister Jens Spahn fürchtet genau das und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Versorgung der betroffenen Patienten verbessern soll.
Die sehr anspruchsvolle Intensivpflege von Beatmungspatienten erfordert meist eine 24-Stunden-Betreuung. Monatlich kostet das die Krankenkassen etwa 20.000 Euro pro Patient. Hochgerechnet sind dies bundesweit zwei bis vier Milliarden Euro pro Jahr.
Das Problem: Viele Patienten, die nicht selbstständig atmen können, werden von der Intensivstation in die häusliche Pflege entlassen. In sogenannten Pflege-WGs werden mehrere Betroffene gleichzeitig versorgt, oft betreut von nicht ausreichend qualifizierten Pflegekräften. Anreize für eine Entwöhnung von der künstlichen Beatmung existieren kaum.
Zahl mindestens um das 15-fache gestiegen
Das hat laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland dazu geführt, dass die Zahl der ambulanten Beatmungspatienten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist: Waren es 2005 erst 1000 Fälle, gehen Schätzungen heute von 15.000 bis 30.000 Patienten aus.
Das lukrative Geschäft mit Beatmungspatienten könnte Missbrauch fördern, warnt Spahn. Im Mai hatte die Polizei einen großangelegten Abrechnungsbetrug von Pflegediensten bei der Betreuung von Beatmungspatienten aufgedeckt.
Die Polizei geht davon aus, dass spätestens seit 2013 Menschen vor allem aus Osteuropa als Intensivpfleger eingesetzt wurden, obwohl sie nicht qualifiziert waren. Es soll ein Millionen-Schaden entstanden sein. Wohnungen und Büros an 19 Orten in Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein wurden durchsucht. Drei Menschen wurden verhaftet.
Spahn will solche Geschäfte auf Kosten der Patienten unterbinden. Insbesondere bei der ambulanten Versorgung von Beatmungspatienten sei von einer Fehlversorgung auszugehen. Zudem bestünden Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten. Das verursache hohe Kosten für die Versichertengemeinschaft und Einbußen bei der Lebensqualität der Betroffenen.
Laut RND sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen vor:
- Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden müsse absolute Ausnahme sein. Allein bei Kindern bleibt sie die Regel.
- Für Pflege-WGs sollen die Qualitätsanforderungen massiv steigen.
- Krankenhäuser sollen die Beatmungsentwöhnung besser bezahlt bekommen.
Spahn sagte dem RND, es solle alles getan werden, um die Patienten so schnell wie möglich von einer künstlichen Beatmung zu entwöhnen. Menschen, die sich nicht oder nur schlecht wehren könnten, „brauchen unsere besondere Unterstützung“, sagte der CDU-Politiker.
Kritiker warnen indes, der Gesetzentwurf könne zu einer Belastung der Krankenhäuser führen. Je nach Patient ist die Beatmungsentwöhnung sehr aufwendig.
In Deutschland haben sich mehrere sogenannte Weaning-Zentren auf ihre Behandlung spezialisiert. „Wir arbeiten eng mit den betreuenden Hausärzten zusammen und stellen gemeinsam fest, bei welchen Patienten ein Entwöhnungsversuch von der künstlichen Beatmung erfolgsversprechend sein kann“, sagt Lorenz Nowak, Leitender Arzt Intensiv- und Beatmungsmedizin an der Gautinger Asklepios Klinik. In 60 Prozent aller Fälle gelinge es, den Patienten von seiner Beatmung zu entwöhnen.
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