Zur Rose und Schweizer Krankenkasse KPT intensivieren Zusammenarbeit
Die DocMorris-Mutter Zur Rose und der Schweizer Versicherungskonzern KPT bauen ihre Zusammenarbeit aus: Der gemeinsame digitale Medikamenten-Assistent Medi+ soll den Umgang mit Medikamenten vereinfachen – beispielsweise indem rezeptpflichtige Medikamente direkt bei Zur Rose nachbestellt werden können. Das Nachsehen haben dabei die stationären Apotheken.
Wer wissen will, welche Entwicklungen es auf dem deutschen Arzneimittelmarkt über kurz oder lang geben könnte, für den lohnt sich der Blick in die Schweiz. Dort ist die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Versendern bereits fest etabliert. So arbeitet die Schweizer Krankenversicherung KPT schon seit geraumer Zeit mit der DocMorris-Mutter Zur Rose zusammen. Wer bereit ist, auf die freie Arztwahl zu verzichten, kann in einem speziellen Tarif bis zu 20 Prozent an Prämien einsparen. Dazu muss er sich allerdings immer zuerst an den Telemedizin-Spezialisten Medi24 wenden und die verordneten Medikamente von der Online-Apotheke Zur Rose beziehen.
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Mit dem neuen kostenlosen Service Medi+ soll nun die Zusammenarbeit ausgeweitet werden. Angesprochen werden insbesondere Versicherte, die regelmäßig Medikamente einnehmen. Laut Pressemeldung generiert Medi+ eine persönliche Übersicht, in der alle über die KPT abgerechneten Medikamente dargestellt werden. Weitere Medikamente können über eine Scanfunktion zugefügt werden, daneben werden bereits bei Zur Rose bestellte Medikamente und hinterlegte Rezepte aufgeführt. Zudem kann ein Einnahmeplan mit einer Erinnerungsfunktion erstellt werden.
Dauerbelieferung dank Dauerrezept
Besonders interessant dürfte sein, dass rezeptpflichtige Medikamente mit Medi+ „einfach, sicher und günstig bei Zur Rose online nachbestellt werden“ können. Auf Anfrage von DAZ.online erklärt die Pressestelle vor Zur Rose, dass eine solche Nachbestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten nur nach Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung möglich ist, das heißt, wenn „der Patient oder die Patientin das (Dauer-)rezept vorgängig per Post im Original an Zur Rose gesendet hat oder wenn der behandelnde Arzt des Patienten das Rezept elektronisch oder per Fax an Zur Rose übermittelt hat“. Dazu muss man wissen, dass es in der Schweiz sogenannte Dauerrezepte gibt, die mehrmals beliefert werden können. Dabei reicht laut Zur Rose die Gültigkeit eines Dauerrezepts von sechs bis zwölf Monate, abhängig vom Kanton, in dem es ausgestellt wurde. Die maximale Anzahl Bezüge pro Dauerrezept sei abhängig von der jeweiligen Verschreibung und werde individuell festgelegt.
Obwohl Medi+ ganz offensichtlich darauf abzielt, Kunden an Zur Rose zu vermitteln und zu binden, betont die Pressemeldung: „Die Nutzung der Anwendung ist jedoch nicht an den Medikamentenbezug bei Zur Rose gebunden: Den KPT-Versicherten steht es frei, ihre Medikamente sowohl beim Arzt als auch in einer Apotheke ihrer Wahl zu beziehen.“
Wiederholungsrezepte in Deutschland in der Schwebe
Auch in Deutschland sind mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz sogenannte Wiederholungsrezepte eingeführt worden; dabei sollen ärztlich verordnete Arzneimittel bis zu vier Mal innerhalb eines Jahres in der Apotheke abgegeben werden dürfen, wenn der Arzt das Rezept entsprechend gekennzeichnet hat. Geklärt werden muss allerdings nach wie vor, wie solche Rezepte abgerechnet werden. Entsprechende Vereinbarungen zwischen Kassen, Ärzten und Apothekern stehen weiterhin aus.
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