Startschuss für den Gematik-Verzeichnisdienst

Ab dem heutigen Dienstag existiert der elektronische Verzeichnisdienst für die Telematikinfrastruktur (TI), der von der Gematik betrieben wird. Enthalten sein sollen die Daten von Leistungserbringern, Organisationen und Personen, die die TI nutzen. Noch können nicht alle Apotheken im Verzeichnisdienst gelistet werden, weil sich die Institutionskarten (SMC-B) nach wie vor in der flächendeckenden Auslieferung befinden.

Die für den Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) verantwortliche Gematik hat mit dem heutigen Dienstag ihren elektronischen Verzeichnisdienst gestartet. Eine entsprechende sozialrechtliche Regelung (§ 291h SGB V) wurde dafür auf Initiative der Gematik mit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) geschaffen. In das digitale Adressbuch sollen die Daten von Leistungserbringern, ihren organisatorischen Einheiten sowie anderen juristischen Personen oder deren Mitarbeiter fließen, die die TI nutzen. Der Verzeichnisdienst ist für die TI-Betreiber durchsuchbar und enthält Namen, Adressdaten, technische Adressierungsdaten, die eindeutige Identifikationsnummer, das Fachgebiet sowie den öffentlichen Teil der technischen Identität. Versichertendaten sind explizit ausgeschlossen.

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Damit das digitale Adressbuch vollständig und korrekt geführt werden kann, sind die Heilberufskammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft aufgefordert, die bei ihnen vorliegenden aktuellen Daten der Nutzer an den Verzeichnisdienst der Gematik zu übermitteln. Die Verpflichtung gilt ab dem heutigen 1. Dezember. Doch zumindest von Seiten der Apothekerkammern wird die Gematik auf eine vollständige Einspeisung der Betriebsstätten- und Nutzerdaten noch etwas warten müssen. Zwar waren die Apotheker laut Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) bis zum 30. September 2020 dazu verpflichtet, sich an die TI anzubinden. Doch dieses ambitionierte Ziel hätte sich organisatorisch und technisch gar nicht verwirklichen lassen, wie die aktuelle Ausstattungsquote verdeutlicht.

Auf der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen vor zwei Wochen erfuhren alle Anwesenden, dass man bei der Ausstattungsquote der elektronischen Heilberufsausweise (HBA) und Institutionsausweise (SMC-B) bundesweit bei 40 bzw. 80 Prozent liege. Diese Zahlen trug Claudia Korf vor, die ABDA-Geschäftsführerin für den Bereich Wirtschaft, Soziales und Verträge. In Niedersachsen selbst ist die Quote deutlich höher: Rund 92 Prozent der beantragten HBA- und SMC-B-Karten konnten bereits für die Erstausstattung aller Apotheken von der Kammer freigegeben werden. Inwiefern die Betriebsstätten auch schon tatsächlich mit den Karten ausgestattet sind, lässt sich für die Kammern allerdings nicht so einfach erkennen.

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Auch in Baden-Württemberg blickt die Landesapothekerkammer auf eine deutlich höhere Ausstattungsquote als der Bundesdurchschnitt vermuten lässt. Ein Sprecher teilte auf Anfrage von DAZ.online mit, dass mehr als 88 Prozent der Apotheken derzeit mit SMC-B-Karten ausgestattet werden. Bei den HBA liegt man bei etwas mehr als 61 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt, haben von 2.374 Apotheken in Baden-Württemberg rund 2.100 eine SMC-B-Karte beantragt. Die Differenz von mehr als 200 Betriebsstätten ist für die Kammer zum Teil auch erklärbar. So hätte es nicht selten Rückmeldungen von älteren Apothekeninhabern gegeben, die angekündigt hätten, dass sie ihre Apotheken in den nächsten Monaten ohnehin schließen oder übergeben werden und sie daher auf eine Beantragung der Komponenten verzichtet hätten.

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