Spahn darf von „mutmaßlich“ gestohlenen Arzneimitteln sprechen

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag des Brandenburger Pharmahändlers Lunapharm abgelehnt, mit dem dieser dem Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite bestimmte Aussagen zur Causa Lunapharm verbieten lassen wollte.

Der Fall Lunapharm bewegte den vergangenen Sommer. Das ARD-Magazin Kontraste des Rundfunks Berlin Brandenburg (rbb) hatte über eine griechische Apotheke berichtet, die ohne Großhandelslizenz – die es in Griechenland für Apotheken generell nicht gibt – hochpreisige Arzneimittel an Parallelhändler verkaufte. Diese Arzneimittel sollen aus teilweise aus griechischen Kliniken gestohlen und über abenteuerliche Transportwege an ihr Ziel gekommen sein. Einer der Abnehmer soll das in Mahlow bei Berlin ansässige Unternehmen Lunapharm gewesen sein.

Der Bericht schlug bekanntermaßen hohe Wellen: Lunapharm verlor seine Großhandels- und Herstellungserlaubnis, die Landesregierung setzte zur Aufklärung eine Task Force ein, die damalige Brandenburger Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) musste zurücktreten, die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete Ermittlungen gegen Lunapharm wegen Hehlerei ein, die bis heute andauern. Und: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte eine weitere Arzneimittel-Affäre – neben Bottrop, Valsartan und Brüggen-Bracht – die ihn zu seinem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) antrieb. Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) war der Fall Lunapharm im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich erwähnt. Unter anderem hieß es, dass die fraglichen von Lunapharm vertriebenen Arzneimittel „mutmaßlich in griechischen Krankenhäusern gestohlen“ worden seien. Ebenso war hier eine Rede des Ministers vom 4. April 2019 zum GSAV schriftlich veröffentlicht, in der es hieß, es handele sich um „… gestohlene Krebsmedikamente aus Griechenland, die durch Lunapharm auf den deutschen Markt gelangten“. 

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Lunapharm selbst sah und sieht sich zu Unrecht verfolgt. Der Parallelhandel mit Arzneimitteln unter Ausnutzung der bestehenden Preisgefälle ist in Europa schließlich legal – auch wenn er nicht jedem gefällt und die Wege der Arzneimittel sicherlich nicht immer leicht zu verfolgen sind. Dass mit den Arzneimitteln, die das Brandenburger Unternehmen aus Griechenland bezogen etwas nicht in Ordnung war, konnte nie nachgewiesen werden. Und dass der griechische Händler die Präparate als Apotheker nicht verkaufen durfte, habe man nicht gewusst, betont Lunapharm-Geschäftsführerin Susanne Krautz-Zeitel. Sobald sie es wusste, habe sie die Geschäfte eingestellt, erklärte sie vergangenen Juli bei einem Pressegespräch.

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