Sind Atemschutzmasken wirklich mehrfach verwendbar?
Aufgrund anhaltender Versorgungsengpässe bei Schutzkleidung denken einige Apothekenmitarbeiter über die Mehrfachverwendung von Atemschutzmasken nach. Laut einer Vorlage für den Krisenstab der Bundesregierung soll das unter gewissen Umständen sogar möglich sein. Doch diese Empfehlung ist umstritten. Die Kollegen von ptaheute.de haben sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Atemschutzmasken wirklich mehrfach verwendbar sind.
Atemschutzmasken sind derzeit nach wie vor knapp. Seit der Ausbreitung von SARS-CoV-2 schießt die Nachfrage nach Mund-Nasen-Schutz sowie FFP-Masken in die Höhe. Recht schnell waren diese in Apotheken ausverkauft und auch in Kliniken nehmen die Bestände an Schutzausrüstung rapide ab. Mittlerweile bemüht sich die Bundesregierung um die zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung – jedoch in erster Linie für Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen. Apotheken werden, nach Angabe des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, erst mit der zweiten Tranche Berücksichtigung finden. Was also können Apotheker und ihre Teams tun, um sich bis dahin vor einer Infektion zu schützen?
Wiederverwendung von Schutzmasken in Ausnahmefällen möglich
Am 1. April 2020 gab die Bundesregierung ein „neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen“ bekannt. Mit diesem Verfahren können Schutzmasken bis zu maximal zweimal wiederverwendet werden, ohne das Schutzniveau (in Bezug auf Corona-Viren) zu senken. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist darauf hin, dass dieses Verfahren nur in Ausnahmefällen angewendet werden sollte, „wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist“. Außerdem sind die empfohlenen Maßnahmen auf maximal sechs Monate befristet.
Im Wesentlichen besteht das Verfahren aus drei Schritten: Personalisieren der Masken, Sammeln, Dekontaminieren mittels Hitze. Allerdings ist das Verfahren nicht pauschal für alle verwendeten Masken geeignet.
Maske ist nicht gleich Maske
Mund-Nasen-Masken (auch OP-Masken genannt) halten potenziell infektiöse Tröpfchen des Trägers zurück und schützen so vor allem das Gegenüber. Diese Masken können laut Bundesregierung nach 30-minütiger Hitzebehandlung bei 65–70 Grad Celsius wiederverwendet werden.
Filtrierende Halbmasken (FFP2 bzw. FFP3) filtern die eingeatmete Luft und schützen somit den Träger vor infektiösen Tröpfchen und Partikeln. Sie stellen damit einen Eigenschutz dar. Einige Modelle (ohne Ausatemventil) filtern zudem die ausgeatmete Luft und fungieren daher zusätzlich als Fremdschutz(*). Sowohl FFP2- als auch FFP3-Masken können nach Behandlung mit trockener Hitze bei 65–70 Grad Celsius für 30 Minuten wiederverwendet werden. Allerdings gilt dies nur für Masken, die eine CE-Kennzeichnung besitzen oder die nach dem Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugelassen sind. FFP2- und FFP3-Masken aus den USA, Kanada, Australien oder Japan sind vor Wiederaufbereitung auf ihre Temperaturbeständigkeit zu überprüfen.
In einem anderen Beitrag hat sich DAZ.online bereits ausführlich mit der Frage beschäftigt, inwiefern das Tragen von Masken Sinn macht und für welche Bevölkerungsgruppen es in welchen Situationen angebracht sein könnte. Hier lesen Sie den gesamten Artikel dazu.
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