Schmidt: Viel Lob und unklare Wünsche für die Apothekenreform

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat sich in einem kurzenVideo-Statement zu den Kabinettsvorlagen der Apothekenreform geäußert. Darinbegrüßt Schmidt weite Teile der geplanten Reform. Man könne erkennen, dass dasBundesgesundheitsministerium die Regelungen in einem möglichen EuGH-Verfahrenverteidigen wolle. Schmidt spricht auch von weiteren Verbesserungen, die dieABDA noch herbeiführen will. Welche das sind, lässt er aber offen.

Das Bundeskabinett beschäftigt sich am morgigen Mittwochgleich mit zwei Vorhaben für den Apothekenmarkt. Zum einen mit dem vomBundesgesundheitsministerium (BMG) eingebrachten Apotheken-Stärkungsgesetz, mitdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Versandhandelskonfliktreagieren will – unter anderem, indem er ein Rx-Boni-Verbot für alleMarktteilnehmer (nur für den GKV-Bereich) im SGB V etablieren will. Zweitenssoll eine Sammelverordnung beschlossen werden, in der es einerseits um dieErhöhung des Apothekenhonorars in den Bereichen BtM-Abgaben und Notdienste gehtund andererseits um Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung (Botendiensteund Temperaturkontrollen).

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Die ABDA begleitet das Vorhaben seit Monaten. Ihre ursprünglicheForderung, das Rx-Versandverbot, hat die Standesvertretung inzwischen zurückgestellt.Das Verbot ist mittlerweile nur noch eine „Handlungsoption“ für die politischenGespräche der ABDA-Spitze. Aber auch die zweite große Forderung der Apotheker,der Erhalt der Rx-Preisbindung für EU-Versender im Arzneimittelgesetz, scheint nichtmehr umsetzbar zu sein: Auch der neueste Entwurf sieht eine Streichung desAMG-Satzes zur Gleichpreisigkeit vor. Das geplante Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch, 5. Buch (SGB V)dürfte also nur für GKV-Versicherte gelten. Immerhin: Das BMG hat inzwischeneine ausführliche Begründung des Rx-Boni-Verbots vorgelegt, die in einemweiteren EuGH-Verfahren möglicherweise helfen könnte.

Positives Fazit von Schmidt

Zu diesem Zwischenstand fällt ABDA-Präsident FriedemannSchmidt nun ein positives Fazit. Es sei „uneingeschränkt zu begrüßen“, dass derEntwurf jetzt ins Kabinett eingebracht wurde. Die Begründung sei „sehrausführlich und kompetent formuliert“. Dass das BMG die Regelungen zurGKV-Gleichpreisigkeit zur Not auch vor dem EuGH und der EU-Kommission verteidigenwill, darüber ist sich Schmidt sicher: „Man kann daran den klaren Willen desBMG ablesen, diese Regelung auch vor einer möglichen Prüfung durch die europäischenInstitutionen zu verteidigen.“

„Hoch interessante Ansätze“

Schmidt begrüßt auch die „hoch interessanten Ansätze“, diedarüber hinaus im Gesetz enthalten sind. Ohne diese genau zu nennen, erklärter, dass es um „Vorschläge der Apothekerschaft“ gehe, die zu einer „wesentlichenVerbesserung der Situation der Patientinnen und Patienten führen können“. Gemeint sein dürften etwa die pharmazeutischen Dienstleistungen, für die es künftig eine Rechtsgrundlage und eine Honorierung geben soll. Vor einigen Wochen hatte das BMG zudem eine Aut-Idem-Regelung für den PKV/Selbstzahler-Bereich in den Entwurf eingefügt – der Deutsche Apothekertaghatte dazu im vergangenen Jahr einen Beschluss gefasst.

Normalerweise folgen in einem solchen Video nach einerkurzen Lobphase dann die vielen inhaltlichen Kritiken undNachbesserungswünsche, die die Apotheker an den Gesetzgeber haben. Schmidtspricht auch von dem „ein oder anderen Punkt“, der im parlamentarischenVerfahren noch verbessert werden müsste. Dann bricht er aber ab und vermeidetjegliche inhaltliche Kritik an dem Vorhaben. Die ABDA werde das Verfahrenkonstruktiv begleiten und „alles versuchen die noch aus unserer Sichtsinnvollen Veränderungen und Verbesserungen herbeizuführen“. Welche das seinsollen, verrät der ABDA-Präsident aber nicht.

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