NNF: Pauschale noch vor den Festtagen

Seit zwei Tagen geben die Apotheken FFP2-Schutzmasken an Ältere und Risikogruppen kostenlos aus. Als finanzielle Gegenleistung erhalten sie eine Pauschale aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Das Geld könnte noch vor den Festtagen ausgezahlt werden, gibt der NNF bekannt.

Die Infektions- und Todeszahlen in der Corona-Pandemie steigen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit der kostenlosen Verteilung von FFP2-Schutzmasken dafür sorgen, dass Menschen ab einem Alter von 60 Jahren sowie bestimmte Risikogruppen besser geschützt werden. Dafür hat er eine Corona-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) verfasst, die vor zwei Tagen verkündet wurde und gleichzeitig in Kraft trat. Seitdem versorgen Deutschlands Apotheken Millionen von Menschen mit kostenlosen Schutzmasken. Diese kommen nicht vom Bund, sondern werden sowohl von den pharmazeutischen Großhändlern sowie aus dem Direktvertrieb erworben. In einer ersten Phase (bis zum 6. Januar) sollen die Apotheken nicht pro abgegebene Maske, sondern aus einer Pauschale von insgesamt 491,4 Millionen Euro honoriert werden.

Circa-Verteilungschlüssel: 2,50 Euro pro Rx-Packung

Die Höhe der Auszahlung pro Apotheke richtet sich dabei gemäß Verordnungsentwurf nach der Gesamt-Rx-Packungsanzahl, die die jeweilige Apotheke im dritten Quartal dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands gemeldet hat. Der NNF hat inzwischen einen Circa-Verteilungsschlüssel von 2,50 Euro pro Rx-Packung bekanntgegeben, mit dem sich die Inhaber:innen ihre ungefähre Auszahlung errechnen können. Ab dem 6. Januar 2021 soll dann die tatsächliche Abgabemenge an Masken mit 6 Euro pro Stück vergütet werden.

Der NNF gibt nun auf seiner Homepage bekannt, dass die Apotheken noch vor Weihnachten mit der Auszahlung ihrer Pauschale rechnen können. Anspruchsberechtigte Apotheken sind demnach alle inländischen öffentlichen Apotheken inklusive Filialapotheken, die zwischen dem 15. Dezember 2020 und dem 6. Dezember 2021 nicht dauerhaft geschlossen waren. Auch neu eröffnete Betriebe in dieser Zeitspanne werden die Pauschale erhalten. In diesen Fällen wird der NNF die Angaben für das dritte Quartal 2020 schätzen. Eine Hochrechnung findet auch statt, wenn die entsprechenden Angaben nicht oder nur unvollständig vorliegen. Der NNF bedient sich zur Ermittlung notwendiger Packungsabgabemengen sogenannten Vergleichsapotheken.

Inhaberwechsel kein Problem

Bei Schließungen, Inhaberwechseln oder Rechtsformwechseln findet keine zeitanteilige Beteiligung statt. Mit anderen Worten: Eine Apotheke, die im Zeitraum zwischen dem 15. Dezember 2020 und 6. Januar 2021 eröffnet oder schließt, erhält die vollständige Masken-Pauschale entsprechend des festgesetzten Auszahlungsbetrags. Ein Inhaberwechsel ist übrigens für das Prozedere der Auszahlung irrelevant, da die Pauschale nur einmalig geltend gemacht werden kann.

Der NNF wird für die Abwicklung der Auszahlung eine Abwicklungsgebühr in Höhe von 15 Euro einmalig pro Apotheke abziehen. Die Informationen schließen ab mit der wichtigen Botschaft, dass die Apotheken „noch vor den Festtagen“ mit der Auszahlung rechnen können.

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