Neue Anzeigen gegen Quoka wegen rezeptfreier Zoplicon-Tabletten

Der Verein Freie Apothekerschaft beackert das Thema apotheken- und rezeptpflichtige Arzneimittel auf Online-Marktplätzen seit Jahren. Dabei ist der Verein auf der Internetplattform Quoka wieder auf zwei Angebote gestoßen, die ganz offensichtlich gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen. Dort wurden rezeptpflichtige Schlafmittel inseriert. Der Verein erstattet jetzt Anzeige gegen Quoka, da die Plattform trotz mehrfacher Hinweise die Angebote nicht gelöscht haben soll.

Quoka ist ähnlich wie Ebay-Kleinanzeigen eine Online-Plattform für private Kleinanzeigen. Dort hat der Verein „Freie Apothekerschaft“ jetzt erneut zwei Angebote für verschreibungspflichtige Präparate entdeckt. Dieses Mal: das Schlafmittel Zoplicon. Laut Angaben des Vereins hat die Firma trotz mehrfacher Hinweise nicht reagiert und die Angebote nicht gelöscht. Daher hat der Verein jetzt bei der Mannheimer Staatsanwaltschaft Klage wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz eingereicht. 

Bei einem der Inserate ist eine N2-Packung Zoplicon STADA® 7,5mg abgebildet. Einnahmehinweise, Altersbeschränkungen oder Warnungen vor Kontraindikationen und Interaktionen sind nicht zu sehen. In der Beschreibung heißt es lediglich: „Kunden, die bei Online-Apotheken Schlaftabletten rezeptfrei bestellen, sind im eigenen Interesse dazu angehalten, die Verbraucherinformation auf dem Beipackzettel genau zu lesen und deren Hinweise gewissenhaft zu befolgen.“ Immerhin wird hier noch auf das Suchtpotenzial hingewiesen. Dass eine unsachgemäße Einnahme schwere Folgen haben kann, scheint dem zweiten Anbieter noch unwichtiger zu sein: „Ärzte sind besorgt, während sich die schlaflosen Patienten über die freie Verfügbarkeit von Zopiclon & Co. freuen.“

Beide Anzeigen verweisen auf die Internetseite eu-rezeptfrei.net. Dort wird offensiv damit geworben, dass Kunden viele weitere Rx-Präparate einfach ohne Rezept bestellen können. Darunter sogar auch Betäubungsmittel wie Tilidin und Ritalin. Derartige Seiten offerieren die illegalen Medikamente häufig auch gleichzeitig auf Online-Marktplätzen, wie Amazon, Ebay oder Quoka. Der Verein Freie Apothekerschaft beackert dieses Thema seit Jahren und fordert die Politik immer wieder zum Handeln auf. Im Bundestag war das Thema sogar schon aufgegriffen worden, als sich im vergangenen Sommer eine schriftliche Frage der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr damit beschäftigt hatte. 

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Das Bundesgesundheitsministerium sah damals allerdings wenig Grund zum Handeln. Das Ministerium verwies auf § 43 des Arzneimittelgesetzes, in dem die Apothekenpflicht festgehalten ist. Und erklärte dann: „Die Regelungen zur Apothekenpflicht und zur Überwachung der Regelungen des AMG durch die Länder sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, einen hinreichenden Verbraucher- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.“ Es folgte ein Hinweis darauf, dass auch Plattformbetreiber sich strafbar machen, wenn „gesetzliche Voraussetzungen“ erfüllt sind. Außerdem könnten die Plattformbetreiber wegen Beihilfe bestraft werden, wenn dem Verkäufer etwas vorgeworfen werden kann.

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