Hausapotheke: Abgelaufene Medizin aussortieren
Medikamente müssen nach Ablauf des Verfalldatums entsorgt werden. Auch dann, wenn sie äußerlich noch einwandfrei wirken. Verfalldaten auf Arzneimittelpackungen sind nämlich, anders als das Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln, weit mehr als nur eine Empfehlung.
Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfalldatum aufgebracht sein, gekennzeichnet mit der Angabe "verwendbar bis". In der Regel sind industriell hergestellte Medikamente bis zu fünf Jahren verwendbar. Wenn eine Packung einmal angebrochen ist, kann sich die Aufbrauchfrist je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen. Diese Aufbrauchfrist ist beispielsweise bei Augentropfen zu beachten, da die Tropfen schnell verkeimen können.
"Immer wieder behaupten selbsternannte Experten, dass man Medikamente auch nach Ablauf des Verfalldatums ohne Risiko einnehmen könne. Das ist falsch", sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
Entsorgt werden Tabletten, Kapseln, Salben, Säfte & Co ganz einfach über den Hausmüll. In die Toilette oder den Abguss dürfen sie nicht geschüttet werden, da sie auf diesem Wege in Flüsse, Bäche und Seen gelangen und diese unnötig belasten. Stattdessen können Medikamentenreste in der Regel mit dem Restmüll entsorgt werden. In nahezu allen Kommunen in Deutschland wird dieser heutzutage verbrannt. Damit werden Arzneimittelreste sicher entsorgt.
ABDA/NK
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