EU-Kommission besteht auf Hilfsmittel-Ausschreibungen

Allein in diesem Monat hat die EU-Kommission in 17 Fällenrechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil sie ausBrüsseler Sicht ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommt. Einerder Fälle betrifft ein Gesetz aus dem Hause Jens Spahns: Der Kommissionmissfällt, dass die Hilfsmittelausschreibungen abgeschafft worden sind.  Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um aufdie von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren.

Am 11. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)in Kraft getreten. Mit dem Vorhaben wollte der Gesetzgeber in erster Liniedafür sorgen, dass GKV-Versicherte schneller an Arzttermine kommen. Aber dasGesetz wurde auch für zahlreiche weitere Neuerungen genutzt. Unter anderem, um Ausschreibungenfür Hilfsmittel abzuschaffen. Damit reagierte der Bundesgesundheitsminister undmit ihm der Gesetzgeber auf die höchst umstrittenen Hilfsmittelverträge derKassen. Der bisherige Preiskampf um dasbilligste Angebot gehe „zu oft zu Lasten der Patienten“, so die Kritik. Ohnedie Ausschreibungen sollte sichergestellt werden, dass es bei der Versorgungmit Hilfsmitteln keine Abstriche bei der Qualität gibt, versprach dasBundesgesundheitsministerium.

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Hilfsmittel-Ausschreibungen – ein Auslaufmodell?

Doch bei der Europäischen Kommission kam das gar nicht gutan. Sie hat Deutschland nun aufgefordert, das Verbot öffentlicherVergabeverfahren für medizinische Hilfsmittel aufzuheben. Sie ist der Meinung,die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen würden nicht richtigumgesetzt. In einer Mitteilung der Kommission hießt es: „Eine neue Bestimmungdes deutschen Rechts verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, ihre Verträgeüber medizinische Hilfsmittel mit interessierten Anbietern auszuhandeln, undverbietet es ihnen, spezielle und flexible Verfahren anzuwenden, die in denVergaberichtlinien festgelegt sind“. Die Kommission ist überzeugt von ihren Richtlinien:Sie ermöglichten es öffentlichen Auftraggebern wie gesetzlichen Krankenkassen,hohe Qualitätsstandards zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erreichen. „Indem siedie Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und derNichtdiskriminierung für alle Marktteilnehmer anwenden, gewährleisten sie einenunverfälschten Wettbewerb“, heißt es in der Mitteilung der Kommission.

Dass den Kassen verboten wird, im HilfsmittelmarktAusschreibungsverfahren zu nutzen, läuft der Kommission zufolge derEU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Richtlinie 2014/24/EU)zuwider. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die von derKommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann dieKommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zuübermitteln. Dann würde das Vertragsverletzungsverfahren ernst.

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