Dürfen Apotheker (E-)Rezepte von Zava und Kry überhaupt beliefern?

In den Apotheken tut sich was. Insbesondere die neue Zusammenarbeit zwischen Noventi und dem britischen Telemedizin-Anbieter Zava sorgt dafür, dass in diesen Tagen in ganz Deutschland Rezepte digital in die Apotheken flattern. Auch aus diesem Grund informieren einige Apothekerkammern die Apotheker, ob und wie sie solche Rezepte beliefern dürfen. Recherchen von DAZ.online ergeben, dass die Rezepte von Zava bis auf eine kleine Lücke beim Handling in der Apotheke in Ordnung sein müssten. Bei den Fax-Rezepten des schwedischen Telemedizin-Anbieters Kry ist dies zu hinterfragen.

Die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes lässt weiter auf sich warten: Schließlich müssen sich die Apotheker erst einmal vollständig (bis Ende September 2020) an die Telematikinfrastruktur anbinden. Außerdem ist geplant, dass die Gematik eine zentrale Handy-App für Patienten baut, in die erst einmal alle E-Rezepte geladen werden. Von da aus können die Verordnungen dann in andere Apps von anderen Anbietern überführt werden, so sieht es der Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) vor. Bis das alles umgesetzt ist und läuft, werden also noch einige Monate ins Land streichen.

Im Markt haben sich in den vergangenen Monaten und Jahren aber schon vereinzelte Projekte und Versorgungsmodelle gebildet, über die auf verschiedenen Wegen elektronische Verordnungen in der Apotheke landen. Im PKV-Bereich kooperieren beispielsweise der Telemedizin-Anbieter Teleclinic und apotheken.de – Patienten können sich hier nach einer Online-Beratung Privatrezepte ausstellen lassen und diese an eine teilnehmende Apotheke ihrer Wahl oder eine deutsche Versandapotheke weiterleiten lassen. Auch der schwedische Telemedizin-Konzern Kry ist seit einigen Wochen mit einem Online-Angebot auf dem Markt. Hier können die Patienten zwischen einer Apotheke vor Ort und DocMorris wählen. Tests zeigen, dass Kry seine Rezepte per Fax den Apotheken überstellt.

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In diesen Tagen flattern den Apothekern aber erstmals zahleiche E-Rezepte einer neuen Kooperation in die Warenwirtschaft: Der apothekereigene Dienstleistungskonzern Noventi hatte kürzlich bekanntgegeben, dass er mit der umstrittenen britischen Online-Arztpraxis Zava kooperiert. Zava ist aus dem Unternehmen DrEd entsprungen und ist schon seit Jahren im Markt und daher relativ bekannt. Bisher gingen die Zava-Rezepte ausschließlich an eine ausländische Versandapotheke. Durch die Noventi und ihre Digital-Anwendung „Call my Apo“ können die Patienten ihr E-Rezept jetzt an eine der etwa 5000 teilnehmenden Apotheken weiterleiten. Und das Modell zeigt Wirkung: In den sozialen Netzwerken und gegenüber DAZ.online haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Apotheker über Zava-E-Rezepte berichtet.

Einigen stellt sich allerdings auch die Frage: Darf ich diese Verordnungen überhaupt beliefern? Die Skepsis ist berechtigt. Schließlich war für Rezepte von DrEd vor einigen Jahren eine Neuregelung gesetzlich verankert worden – Apotheker durften Verordnungen demnach nur beliefern, wenn zuvor ein „direkter“ Arztkontakt stattgefunden hatte. Doch die Große Koalition hat diese Regelung wieder gestrichen – Rezepte aus ausschließlichen Online-Beratungen sind seitdem also grundsätzlich erlaubt. Allerdings macht nun in einem sozialen Netzwerk das Gerücht die Runde, dass ein Amtsapotheker die Apotheker darauf hinweist, dass Zava-Rezepte nicht beliefert werden dürfen. DAZ.online konnte diesen Amtsapotheker nicht ausfindig machen und den Wahrheitsgehalt dieser Angabe somit nicht verifizieren.

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