Die Importförderklausel bleibt, wird aber unter die Lupe genommen

Die Importförderklausel wird vorerst nicht aus dem SGB Vgestrichen. Nach Informationen von DAZ.online haben sich Union und SPD mitBlick auf das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) daraufverständigt, dass nur Biopharmazeutika sowie parenteral anzuwendendeZytostatika nicht mehr der Importpflicht unterliegen sollen. Die SPD hatteeigentlich eine komplette Streichung gefordert. Statt dieser gänzlichenAbschaffung sollen der GKV-Spitzenverband und das Bundesgesundheitsministeriumdie Förderklausel allerdings prüfen. Und der Bundestag soll über die Notwendigkeit der Klausel entscheiden.

Am morgigen Mittwoch kommt der Gesundheitsausschuss des Bundestageszusammen, um über das GSAV zu entscheiden. Am Donnerstag soll das Vorhaben dannim Plenum verabschiedet werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hattedas Gesetz vor einiger Zeit eingebracht, um in erster Linie auf dieArzneimittelskandale des Sommers zu reagieren. Auch für Apotheker sind einigewichtige Punkte enthalten: Es geht etwa um neue Regeln beiArzneimittel-Rückrufen, strenge Vorgaben bei der Apothekeninspektion und neue Regelungenzur Lieferfähigkeit in Rabattverträgen. Hier sehen Sie nochmals einen Überblicküber die wichtigsten Punkte des Gesetzes:

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Kabinett bringt GSAV auf den Weg

Seit Monaten wird auch darüber spekuliert, ob mit dem GSAV die Importförderklausel aus dem SGB V kippt. Nach dem Lunapharm-Skandal imvergangenen Sommer, bei dem mutmaßlich gestohlene Arzneimittel über einriesiges Lieferanten-Netzwerk nach Deutschland kamen, wurden die Rufe nacheiner Streichung lauter. Ärzte, Arzneimittelexperten und insbesondere dieBundesländer setzen sich seitdem vehement für eine Abschaffung der Regelung in § 129 des SGB V ein.

In der Bundespolitik war die Importförderklausel zuletzt einStreitthema: Die SPD beharrte auf einer kompletten Abschaffung – die gesundheitspolitischeSprecherin Sabine Dittmar und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende KarlLauterbach bezeichneten die Importpflicht als veraltet. In der Union war manetwas zurückhaltender: Wirtschaftsminister Peter Altmaier, der wie der größteImporteur Kohlpharma aus dem Saarland stammt, setzte sich Medienberichtenzufolge für den Erhalt der Klausel ein – einige Gesundheitspolitiker waren wohlaber auch für die Abschaffung. Und so fand man unionsintern einen Kompromiss:Die Quote solle nur für Biopharmazeutika sowie parenteral anzuwendendeZytostatika gestrichen werden. Gleichzeitig soll demnach der GKV-Spitzenverbandinnerhalb von drei Jahren eine grundsätzliche Evaluierung der Regelungvorlegen.

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