Das gilt heute für die Impfstoffbestellung
Alle paar Tage ändern sich derzeit die Modalitäten für die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe. Bleiben Sie auf dem Laufenden: DAZ.online bietet jeden Dienstagmorgen eine Übersicht über Liefermengen, Änderungen der Woche und aktuelle Bestellregeln. Diese Woche dürfen die Apotheken erstmalig Bestellungen von Privatärzt:innen entgegennehmen. Außerdem ist die Sonder-PZN für die Zweitimpfungen mit Vaxzevria verfügbar.
Kommende Woche fällt bundesweit die Priorisierung für die Corona-Impfung. Das heißt jeder, der will, kann sich um einen Impftermin bemühen. An einigen Stellen, zum Beispiel den Vertragsarztpraxen in Bayern und Baden-Württemberg, ist das ja ohnehin schon möglich. Ab Montag geht das nun überall, wo geimpft wird. Außerdem beginnen die Betriebsärzt:innen mit den Impfungen, die Bestellungen sind gelaufen, am Mittwoch sollten die Apotheken erfahren, wie viel Impfstoff wirklich zur Verfügung steht.
Die größte Neuerung in der heutigen Bestellrunde dürfte wohl die Einbindung der Privatärzt:innen sein. Sie starten kommende Woche mit ihren Impfungen und bestellen folglich am heutigen Dienstag erstmalig. Das funktioniert weitestgehend analog zu den Vertragsärzt:innen. Unterschiede sind, dass sie vorerst nur für Erstimpfungen bestellen dürfen und dass die Bestellung auf einem blauen Rezept erfolgt. Bei den Bestellungen der Vertragsärzte müssen die für Zweitimpfungen vorgesehenen Vaxzevria-Dosen nun mit einer Sonder-PZN gekennzeichnet werden – analog zu Comirnaty.
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Hier die wichtigsten Infos im Überblick:
- Für die KW 23 (7. Juni bis 11. Juni 2021) sollen voraussichtlich insgesamt mindestens 3,4 Mio. Dosen COVID-19-Impfstoffe für die Vertrags- und Privatärzte zur Verfügung stehen. Das teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit. Davon 2,6 Mio. Dosen Comirnaty, 0,3 Mio. Dosen Vaxzevria und 0,5 Mio. Dosen COVID-19-Impfstoff Janssen
- Folgende Höchstbestellmengen werden von den KVen empfohlen:
- 18 Dosen (3 Vials) Comirnaty® (Biontech) für Erstimpfungen,
- 20 Dosen (2 Vials) Vaxzevria® (AstraZeneca) für Erstimpfungen
- Für den COVID-19-Impfstoff Janssen gibt es keine Obergrenze. Wird genauso bestellt wie in KW 22, erhält jeder Vertrags-/Privatarztpraxis 5 Vials COVID-19-Impfstoff von Janssen (Johnson & Johnson).
- Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Tätigkeit als Privatpraxis. Diese umfasst eine Mitgliedsbescheinigung der Ärztekammer und eine Selbstauskunft des Arztes
- Bescheinigung des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstelle e. V. über die Teilnahme an der COVID-19-Impfkampagne
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