Coronaviren auf Obst und Gemüse: Können sie durch Tiefgefrieren zerstört werden? – Naturheilkunde & Naturheilverfahren Fachportal

SARS-CoV-2 auf Lebensmitteln: Hilft Tiefgefrieren?

Es ist bekannt, dass sich Coronaviren auch auf Gegenständen und Lebensmitteln befinden können. Wenn sich die Erreger also auf frischem Obst oder Gemüse befinden, ist es dann besser diese zu erhitzen oder hilft auch Tiefgefrieren, um die Viren zu zerstören?

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 wird nach derzeitigen Erkenntnissen vor allem direkt von Mensch zu Mensch übertragen, etwa beim Atmen, Sprechen, Husten oder Niesen. Dabei spielen laut Fachleuten sowohl Tröpfchen als auch Aerosole eine Rolle, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrem Portal „infektionsschutz.de“. Doch Coronaviren können sich auch auf Gegenständen und Lebensmitteln befinden. Können die Erreger durch Tiefgefrieren abgetötet werden?

Keine sichere Methode

Wie die Verbraucherzentrale Bayern auf ihrer Webseite erklärt, werden Viren durch Hitze abgetötet, durch Kälte nur bedingt. Eingefrieren ist also keine sichere Methode, solche Erreger zu zerstören.

Das zeigte sich auch im Jahr 2013, als Tiefkühlbeeren die Überträger von Noroviren waren. Durch den Verzehr der zuvor nicht mehr erhitzen Früchte erkrankten mehr als 10.000 Menschen an Brechdurchfall.

Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zufolge ist es allerdings äußerst unwahrscheinlich, dass Lebensmittel einen nennenswerten Übertragungsweg für das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 darstellen.

„Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben“, schreibt das BfR.

Allgemeine Hygieneregeln befolgen

Hauptübertragungsquelle des neuen Virus ist die Tröpfcheninfektion, also das direkte Anhusten oder Anniesen von Personen. Die Erreger sind auf Lebensmitteln nicht sehr lange lebensfähig, zudem ist die Anzahl der sich darauf befindlichen Viren im Regelfall zu gering um eine Infektion auszulösen.

Dafür müsste laut der Verbraucherzentrale Bayern der unwahrscheinliche Fall auftreten, dass ein Lebensmittel von einer infizierten Person angehustet oder angeniest wird und die nächste Person es nach kurzer Zeit bereits ungewaschen verzehrt.

Dennoch sollten beim Umgang mit Lebensmitteln in jedem Fall vorbeugend die allgemeinen Hygieneregeln des Alltags befolgt werden. Dazu gehören vor allem das Händewaschen vor und während der Zubereitung, aber zum Beispiel auch nach dem Auspacken von verpackten Lebensmitteln. (ad)

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