Chronisches Zittern: Neue Ultraschall-Therapie ein „Meilenstein in der Tremorbehandlung“ – Heilpraxis

Bei Tremor: Beidseitige Therapie mit fokussiertem Ultraschall

Chronisches Zittern gehört zu den häufigsten neurologischen Erkrankungen. Der Tremor schränkt die Lebensqualität von Betroffenen massiv ein. Die Auslöser für das Zittern gelten als noch nicht ausreichend verstanden. Mit Medikamenten allein ist der Tremor in der Regel nicht vollständig in den Griff zu bekommen. Ein Forschungsteam aus der Schweiz stellt nun eine neue Ultraschal-Therapie vor, mit der sich das „Zittern sehr sicher, effektiv und langanhaltend behandeln“ lässt.

Forschende des Universitätsspitals Zürich zeigten, dass sich beidseitig eingesetzter fokussierter Ultraschall zur Behandlung von chronischem Zittern eignet. Fokussierter Ultraschall wurde bislang nur einseitig eingesetzt. Die aktuelle Untersuchung stellt die weltweit ersten Erfahrungen mit der beidseitigen Therapie vor. Die Arbeitsgruppe beschreibt die Studie als „Meilenstein in der Tremorbehandlung“. Die Ergebnisse wurden kürzlich im „Journal of Neurology, Neurosurgery and Psychiatry“ präsentiert.

Fokussierter Ultraschall nur für eine Körperseite zugelassen

Am Universitätsspital Zürich ist das Verfahren des fokussierten Ultraschalls bereits seit vielen Jahren im Einsatz. „Die Intervention ist aber bisher nur für die Behandlung einer einzelnen Körperseite untersucht und zugelassen“, berichtet Neurochirurg Dr. med. Lennart Stieglitz. Bereits mit der einseitigen Behandlung konnten gute Therapieerfolge erzielt werden. Das Forschungsteam hat im Rahmen der Studie nun erste Erfahrungen mit dem beidseitigen Einsatz gesammelt. „Die Resultate machen Hoffnung für Betroffene“, so das Team.

Erhebliche Verbesserung nach der zweiten Behandlung

Fünf Männer und vier Frauen mit essentiellem Tremor erhielten am Universitätsspital Zürich eine experimentelle Therapie, bei der fokussierter Ultraschal beidseitig eingesetzt wurde. Zwischen den Behandlungen der einzelnen Körperhälften lag ein Zeitabstand von 18 bis 24 Monaten. Der Einfluss auf das Zittern wurde mittels dem sogenannten Clinical Rating Scale for Tremor (CRST) gemessen, einer standardisierten Skala für die Erfassung des Zitterns bei Tremor-Krankheiten. Bei allen Teilnehmenden zeigte sich die erwartete Reduktion des Zitterns nach der ersten Behandlung – die Behandlung der zweiten Seite brachte aber noch einmal erhebliche Verbesserungen.

Nebenwirkungen durch fokussiertes Ultraschal

Die Probandinnen und Probanden zeigten bei der beidseitigen Behandlung die gleichen Nebenwirkungen, die von der einseitigen Therapie zu erwarten sind. Dazu gehörten Gang- und Stabilitätsstörungen sowie leichte Sprech- oder Wahrnehmungsstörungen. „Diese bildeten sich in allen Fällen in der üblichen Zeit von wenigen Wochen wieder, und meist komplett, zurück“, schreibt die Arbeitsgruppe.

Für die Betroffenen resultierte aus der beidseitigen Behandlung insgesamt eine deutliche Verbesserung des Tremors, mit unmittelbaren positiven Auswirkungen in ihrem Alltag und auf ihre Lebensqualität.

Neue Standard-Behandlung für Tremor?

„Unsere Ergebnisse sind eine gute Nachricht für all jene Patienten, die an einem essentiellen Tremor leiden und weder mit Medikamenten noch mit einem Hirnschrittmacher behandelt werden möchten oder können“, fasst Neurologe Professor Dr. med. Christian Baumann aus dem Studienteam zusammen.

Große Fortschritte bei Ultraschal-Therapien

„Wir schließen mit dieser Beobachtung eine Lücke“, betont Baumann. Seit der einseitigen Zulassung seien die Ultraschallgeräte viel präziser geworden und die Bildgebung für die Vorbereitung und während des Eingriffs habe große Fortschritte gemacht.

Bedenken gegen beidseitige Behandlung überholt

„Deshalb wollten wir anhand der ersten beidseitig behandelten Patienten untersuchen, ob die damals zu Recht vorhandenen Bedenken zur beidseitigen Behandlung noch Bestand haben“, so der Professor. Die Resultate haben jedoch gezeigt, dass die Bedenken überholt seien. Bevor die beidseitige Ultraschal-Therapie allerdings als Standard-Behandlung zugelassen werden kann, seien weitere Untersuchungen an größeren Gruppen erforderlich. Diese seien bereits in Planung. (vb)

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