Bühler bringt frische Dissertation zum Rx-Versandverbot mit in den Bundestag
Am kommenden Montag wird der Pharmaziestudent Benedikt Bühler im Petitionsausschuss des Bundestages persönlich die von ihm initiierte Petition zum Rx-Versandverbot erläutern und Fragen der Abgeordneten beantworten. Rechtliche Unterstützung erhält er dabei nicht nur von Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der ihn begleitet. Bühler wird auch einige Gutachten im Gepäck haben, die aufzeigen, dass das Rx-Versandverbot mit Verfassungs- und Europarecht im Einklang steht. Darunter eine frische Doktorarbeit der Juristin Christiana Bauer.
Die Haltung der ABDA zur Bühler-Petition hat in den vergangen Tagen hohe Wellen geschlagen. Sie wollte die drei von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, die dem Rx-Versandverbot attestieren, dass es verfassungs- und europarechtskonform ist, nicht in ihrer Vollversion an Bühler herausgeben. Der Student hatte danach gefragt, weil er mit diesen Expertisen namhafter Juristen – unter anderem des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio – seine Forderung nach dem Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Petitionsausschuss rechtlich untermauern will. Doch genau dieses Versandverbot will die ABDA in der gegenwärtigen politischen Lage nicht „durch die Hintertür promoten“, erklärte ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern.
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Diese Ablehnung der Standesvertretung auf Bundesebene führte allerdings nur dazu, dass die Solidarität mit Bühler in einigen Landesorganisationen sowie bei Privatpersonen umso größer wurde. Tatsächlich ist er jetzt besonders reichhaltig mit rechtswissenschaftlichen Abhandlungen ausgestattet, die das Rx-Versandverbot für rechtlich machbar halten. Die drei ABDA-Gutachten in voller Länge wurden ihm bereits mehrfach von verschiedenen Seiten zugespielt. Zudem kann er ganz ohne jedes Hindernis auf das wettbewerbsökonomische Gutachten von Professor Dr. Uwe May, Cosima Bauer und Dr. Heinz-Uwe Dettling zurückgreifen. Dieses wurde 2017 im Auftrag der Noweda und des Deutschen Apotheker Verlags erstellt, um zu belegen, dass sich ein Preiswettbewerb im Rx-Bereich sehr wohl auf die flächendeckende Versorgung auswirken würde – Belege hierfür hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 19. Oktober 2016 nämlich vermisst. Bühler kann dem Deutschen Bundestag sogar eine Studie seines eigenen wissenschaftlichen Dienstes präsentieren: Dieser war schon Ende 2016 zu dem Ergebnis gekommen, dass das Rx-Versandverbot europarechts- und verfassungskonform wäre.
Und auch eine ganz frische Expertise bringt Bühler den Abgeordneten mit: die Dissertation von Christiana Bauer, abgelegt an der Uni Bielefeld. Die Arbeit mit dem Titel „Staatliche Maßnahmen zur Erhaltung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung – Eine Betrachtung unter verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gesichtspunkten“ wird voraussichtlich im April in der Nomos Verlagsgesellschaft erscheinen. Doch nachdem Frau Bauer über die Fachpresse erfahren hatte, dass die ABDA ihre Gutachten nicht herausgeben will, bot sie Bühler an, ihn im Bundestag mit ihrer Doktorarbeit zu unterstützen.
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