Arnold: EuGH stützt VOASG
Der Europäische Gerichtshof hat heute ein Urteil zu Werbeverboten für Apotheken und ihre Anwendbarkeit auf Arzneimittelversender in anderen Mitgliedstaaten gesprochen. Es handelte sich um einen französischen Fall – doch auch hierzulande hat man die Entscheidung mit Spannung erwartet. Die ABDA kann ihr durchaus Positives abgewinnen – auch mit Blick auf das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz, wie ABDA-Vize Mathias Arnold erklärt.
Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Causa Shop Apotheke kann Frankreich dem EU-Versender die Werbung für den OTC-Versand zwar nicht in Gänze verbieten. Verbote, die die Würde des Apothekerberufs schützen oder den missbräuchlichen Arzneimittelkonsum verhindern sollen, sind aber durchaus möglich.
ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold, hat zu dem Urteil eine erste Bewertung abgegeben:
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