Apotheker sollen E-Rezept-Infos in die E-Patientenakte einspeisen

DerBranchenverband Pro Generika begrüßt das Vorhaben des Gesetzgebers, die Chancender Digitalisierung im Gesundheitssektor zu nutzen und den Patientenbeispielsweise das elektronische Rezept zeitnah zur Verfügung zu stellen. Aus Sicht der Generika-Hersteller müssenjedoch einige zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um den größtmöglichenNutzen sicherzustellen. Das geht aus einem Positionspapier des Verbandes hervor, das DAZ.online exklusiv vorliegt.

AuchArzneimittelhersteller beobachten gespannt die Entwicklung in Sachen E-Rezept.Der Branchenverband Pro Generika hat seine Positionen zum elektronischen Rezept und zur elektronischenPatientenakte (ePA) jetzt in einem Papier festgehalten. Darin begrüßen dieGenerikahersteller, die laut ihrem Verband 78 Prozent derArzneimittelversorgung sichern, die diesbezüglichen Pläne des Gesetzgebers.Allerdings meinen sie: Die Neuerung bringe erst dann den maximalen Nutzen, wennweitere Maßnahmen ergriffen werden. 

Zumeinen müssten die Informationen des E-Rezeptes in die ePA implementiert werden.Und zwar die Verordnungen sowohl von Arzneimitteln als auch die von Hilfsmitteln. Esmüsse daher sichergestellt sein, dass das E-Rezept für Arzneimittel und verordnungsfähigeHilfsmittel parallel eingeführt wird, um Doppelstrukturen zu vermeiden.Patienten sollen in ihrer ePA tagesaktuell einsehen können, was ihnen verordnetbeziehungsweise an sie abgegeben wurde. Arzneimittel sollen mit Handels- und Wirkstoffnamen,Dosierung, Anzahl und Darreichungsform verzeichnet sein.  

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Datenhoheit muss beim Patienten liegen

„Dieskann nur gelingen, wenn der Apotheker / Leistungserbringer bei der Abgabe dieseInformation tagesaktuell in die ePA einspeist“, heißt es im Pro Generika-Papier. Momentan seiin den bekannten ePA-Systemen häufig vorgesehen, dass es die Abrechnungsdaten sind,die Aufschluss darüber geben sollen, welche Medikamente der Patient einnimmtund welche Hilfsmittel er anwendet. Auf diese Weise kämen die Informationenaber mit bis zu einem halben Jahr Verzögerung ins System – und das bringt ausSicht von Pro Generika keine Therapieverbesserung. Weiterhin sollten Patienten aus Sicht des Verbandes auchandere apothekenpflichtige Arzneimittel in ihre ePA eintragen lassen können. Wichtig sei zudem, dass die Datenhoheit beim E-Rezept und beider ePA nur in der Hand der Patienten liegt.

Darüberhinaus plädiert der Verband für eine technische Schnittstelle zwischen denArzneimittelangaben in der Medikationshistorie der ePA und dem digitalenBeipackzettel. Schon jetzt suchten PatientenInformationen über ihre Arzneimittel häufig in digitalen Medien. Über dieEinrichtung einer solchen Schnittstelle könnten perspektivisch von den Herstellernauch Anwendungshinweise in Videoformat etwa bei einem Asthmaspray zur Verfügunggestellt werden. 

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