Ab 2021: Präparate zur Hyposensibilisierung digital bestellen

Hatten Sie in der Apotheke schon einmal diesen Fall? Eine Bestellung zur Hyposensibilisierung, gekennzeichnet mit dem Namen des Patienten – allerdings haben Sie vergessen gemeinsam mit dem Bestellbogen auch die Unterschrift des Patienten an den Hersteller weiterzuleiten. So etwas soll zumindest bei Präparaten von Allergopharma ab Januar 2021 nicht mehr vorkommen. Der Bestellvorgang wird digitalisiert, Apotheker sollen den Patientennamen auf der Packung anbringen.

Im Februar 2018 beschäftigte sich DAZ.online in einem Retax-Quickie mit der Verordnung von spezifischen Immuntherapien. Ein zentraler Punkt dabei waren mögliche Lieferverzögerungen. Zum einen, weil die Lieferzeiten oft lang sind. Zum anderen, weil beispielsweise Hersteller Allergopharma damals darauf hinwies, dass die Apotheke darauf achten sollte, dass der Patient das Bestellformular unterschreibt, um Verzögerungen zu vermeiden – sollte der Arzt eine „nicht pseudonymisierte“ Bestellmöglichkeit wählen. Der Hintergrund laut Allergopharma: „Entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen schriftliche Einverständniserklärungen zur Weitergabe der persönlichen Daten von Patienten eingeholt werden, die zusammen mit einem Bestellbogen meistens per Fax an den Hersteller weitergeleitet werden.“

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Verordnung einer spezifischen Immuntherapie

Zu Verzögerungen durch eine fehlende Unterschrift soll es nun zumindest bei Allergopharma nicht mehr kommen. Wie das Unternehmen mitteilt, können Präparate ab 1. Januar 2021 „zur Allergen-spezifischen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) von Allergopharma digital über die Apothekensoftware (MSV3-Schnittstelle) bestellt werden.“ Der Arbeitsprozess in der Apotheke werde so durch den Wegfall der Einverständniserklärung zum Datenschutz „einfacher, schneller und durch den einsehbaren Lieferstatus transparenter“, heißt es.

In Zukunft müssen Apotheken den Patientennamen aufbringen

Ermöglicht werde die digitale Bestellung ohne Patientennamen und Bestellbogen durch die Anmeldung von Pharmazentralnummern (PZN) für jedes Allergen bzw. jede Allergenmischung und alle Packungsgrößen. Der Patientenname muss aber weiterhin auf die entsprechenden Packungen, dient er doch der Erhöhung der Patientensicherheit. Da ab Januar – durch die digitale Bestellung – Allergopharma nicht mehr die Namen anbringen wird, müssen diese Aufgabe die Apotheken übernehmen: „Nach Lieferung des AIT-Präparates durch Allergopharma wird der Patientenname durch die Apotheke im dafür vorgesehen Feld auf der Packung aufgebracht“, erklärt Allergopharma. Die Apotheke leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit.

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