Was passiert mit den „alten“ Importguthaben?
Eine der wesentlichen Änderung im neuen Rahmenvertrag, deram kommenden Montag in Kraft tritt,betrifft die Importquote. So hat sich sowohl die Definition eines „preisgünstigenImports“ als auch die Berechnung der zu erzielenden Einsparungen geändert. Dochwas ist mit den bisher angesammelten Boni? Werden die fortgeschrieben?
Was ist ein preisgünstiger Import, also einer der auf dieImportquote angerechnet wird? Diese Frage wird ab Montag mit Inkrafttreten des neuenRahmenvertrags anders zu beantworten sein als bisher. Bislang galt diesogenannte 15/15-Regel. Laut dieser musste ein Import mindestens 15 Euro oder 15Prozent günstiger sein als das deutsche Original, um auf den importfähigenUmsatz einer Kasse angerechnet zu werden. Maßgeblich ist aber nicht der Apothekenverkaufspreis,sondern der Netto-Abgabepreis, also der Preis nach Abzug des gesetzlichenHerstellerrabattes. 5 Prozent des Fertigarzneimittelumsatzes einer Kasse sind mit preisgünstigen Importen zubestreiten. Allerdings kann die Quote auch individuell niedriger sein, nämlichwenn für die jeweilige Kasse gar nicht so viele importfähige Arzneimittelabgegeben werden.
Auf Basis der persönlichen Importquote wird eineWirtschaftlichkeitsreserve berechnet, also Einsparungen, die die Apothekeerzielen muss. Die Wirtschaftlichkeitsreserve beträgt 10 Prozent der jeweiligenImportquote, also maximal 0,5 Prozent. Diese 0,5 Prozent muss die Apotheke mitder Abgabe importfähiger Arzneimittel je Kasse und Quartal einsparen. Wird dieWirtschaftlichkeitsreserve nicht erreicht, gab eseinen Malus – die Differenz zwischen der vereinbarten und der erzieltenWirtschaftlichkeitsreserve. Der Malus wurde der Apotheke pro Quartal von derAbrechnung abgezogen. Wird mehr eingespart als vorgegeben, gab es einen Bonus.Der wurde allerdings nie ausgezahlt, sondern lediglich zum Ausgleichzukünftiger Mali gut geschrieben.
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Fast alle diese Vorgaben ändern sich mit dem neuen Rahmenvertrag. So gilt als preisgünstigerImport ein Import…
> …mit einem Preisabstand zum Original von mindestens 15 Prozentbei einem Abgabepreis bis 100 Euro,
> …mit einem Preisabstand von mindestens 15Euro bei einem Abgabepreis zwischen 100 und 300 Euro
> …und mit einem Preisabstandvon mindestens 5 Prozent bei einem Abgabepreis von über 300 Euro.
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