Falscher Name reicht, dann wird es teuer: Masken-Nähern drohen nun Abmahnungen
In der Corona-Krise haben viele Menschen und Firmen begonnen, selbst Stoffmasken herzustellen. Bei falscher Bezeichnung der Masken drohen aber trotz aller Hilfsbereitschaft Abmahnungen und Strafen. Vor allem auf ein Wort sollte man verzichten, um Ärger zu vermeiden.
In der Corona-Krise wächst die Solidarität von Menschen und Firmen. Viele haben mittlerweile damit begonnen, Stoffmasken zu nähen oder in den Unternehmen anderweitig zu produzieren, teils aus Hilfsbereitschaft, teils aus der Not heraus. Doch dabei droht Ärger von unerwarteter Seite.
Wer die Masken als Mundschutz oder Atemschutz bezeichnet, könnte bald mahnende Post vom Anwalt erhalten warnt unter anderem die "IT-Recht-Kanzlei München". Mit diesen Bezeichnungen würde eine Widmung vorgenommen, die Medizinprodukten vorbehalten ist. Doch es kann sogar noch schlimmer kommen.
Bei falscher Bezeichnung drohen neben Abmahnungen sogar Straf- und Bußgelder
Neben Abmahnungen drohen Anbietern auch Straf- und Bußgeldverfahren, wenn sie ihre Masken mit der falschen Bezeichnung auf den Markt bringen. Grund dafür sind Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach §4 des Medizinproduktegesetz. Darin heißt es, dass "verboten ist, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, wenn sie mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung versehen sind". imago images/Michael Weber Stoffmasken werden in der aktuellen Krise häufig selbstgenäht.
Eine Irreführung liegt bei der Bezeichnung als Mundschutz oder Atemschutz vor, weil diese Widmung Medizinprodukten vorbehalten ist. Damit sind Masken gemeint, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Bezeichnung haben. Bei selbstgenähten Stoffmasken ist dies naturgemäß nicht der Fall.
Phil Salewski, Anwalt in der "IT-Recht-Kanzlei München", rät Schneidern dazu, bei der Bezeichnung auf den Zusatz "Schutz" zu verzichten. Stattdessen solle man Begriffe wie Mundbedeckung, Mund-und-Nasen-Maske oder Behelfsmaske verwenden, sagte er gegenüber "n-tv".
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Selbstgenähte Masken: Problematisch ist vor allem das Wort "Schutz"
Auch eine Rechtsanwalts-Gruppe gibt auf Facebook Empfehlungen zur Bezeichnung der selbsthergestellten Masken, kritisieren aber auch die Warnungen ihrer Kollegen, sofern diese ohne Verbesserungsvorschlag daherkommen. "Jetzt traut sich keiner mehr, Masken zu nähen und weiterzugeben. Dabei ist das nicht verboten und die besagten juristischen Bedenken lassen sich auch leicht umgehen." Die Anwälte bieten sogar Gratis-Beratung bei Rechtsfragen zur Herstellung von Corona-Hilfsgütern wie Masken an, haben aber gleichzeitig einen allgemeingültigen Tipp parat.
"Designt, näht oder klebt! Ob aus Kaffeefiltern, Stoff oder Zellulose. Ihr habt keine Rechtsprobleme, solange ihr es nicht als AtemSCHUTZmaske vertreibt", schreiben die Anwälte auf Facebook. "Mundbedeckung, Gesichtsmaske, Mund-Shirt, Nasenstoff – all das geht in Ordnung." Wenn in der Beschreibung Covid19 erwähnt würde, sei außerdem der Hinweis geboten, dass die Maske keinen wirksamen Schutz des Trägers darstelle. dpa/Wolfram Steinberg/dpa Eine Familie geht in Berlin-Friedenau spazieren. Alle Familienmitglieder tragen dabei Masken, als Schutz gegen das Coronavirus.
Einschränkender Hinweis hebt rechtlich problematische Bezeichnung nicht auf
Kniffliger wird es, wenn die Masken als Atemschutzmasken angeboten würden, während in der Beschreibung darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um medizinische Produkte handelt. Auch hier warnt die IT-Recht Kanzlei München vor Abmahnungen.
"Wird eine Gesichtsbedeckung aber als 'Atemschutzmaske' verkauft, wird eine objektiv medizinproduktrechtliche Bestimmung getroffen, die sich nicht durch einschränkende relativierende Hinweise aufheben lässt", schreibt die Kanzlei in einem Hinweis auf ihrer Homepage. Am einfachsten sei es, auf die Bezeichnung "Schutz" zu verzichten – dann ist man in den meisten Fällen rechtlich auf der sicheren Seite.
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