Woran Apotheker sichere Atemschutzmasken erkennen können
Am vergangenen Montag hat das ZDF-Magazin WISO darüber berichtet, wie Verbraucher sichere Atemschutzmasken erkennen können – unterstützt von der Marktüberwachung Düsseldorf. Um für Apotheker den unübersichtlichen Masken-Markt überschaubarer zu machen, hat auch DAZ.online eine offizielle Stelle um Hilfe gebeten: Aus dem „Merkblatt zu FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken“ des Regierungspräsidiums Tübingens hat DAZ.online für Sie eine Art „Fahrplan“ für die Praxis zusammengestellt.
Mit einem neuen Merkblatt, datiert auf den 13. November 2020, möchte die Marktüberwachung Baden-Württemberg Verbrauchern und Händlern eine Hilfestellung zur Beurteilung von FFP-Masken geben. Das Merkblatt liegt DAZ.online vor. „Auch auf der Internetseite des RPT wird dieses Merkblatt in Kürze abrufbar sein“, erklärte das Regierungspräsidium Tübingen (RPT) dazu.
DAZ.online stellt hier einige Punkte aus dem Dokument zusammen und gibt weiterführende Hinweise für die Praxis.
FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken: die Grundlagen
- FFP steht für „Filtering Facepiece“, auf Deutsch: filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel
- Nur FFP2- und FFP3-Masken schützen nach derzeitigem Erkenntnisstand den Träger bei korrektem Gebrauch vor Coronaviren
- FFP-Masken unterliegen der EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (Verordnung EU 2016/425), sie müssen entsprechende EU-Anforderungen erfüllen
Was FFP-Masken nicht sind
- FFP-Masken sind keine Alltagsmasken, Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) oder medizinische Gesichtsmasken
- Atemschutzmasken mit den Bezeichnungen KN95 oder CPA-Masken sind nicht mit FFP-Masken gleichzusetzen
Der Schnellcheck: Alle Angaben vorhanden?
Die folgenden Informationen müssen deutlich und dauerhaft auf der FFP-Maske und an der kleinsten handelsüblichen Packung angebracht sein oder durch die Verpackung lesbar sein, falls sie transparent ist.
- CE-Kennzeichnung mit der NB-Nummer
- Der Name, das Warenzeichen oder andere Mittel zum Identifizieren des Herstellers und eine Produktbezeichnung zur Identifikation der FFP-Maske
- Angabe der angewendeten Norm EN 149:2001+A1:2009 oder engl. Fassung EN 149:2009-08
- Angabe der Geräteklasse, z. B. FFP1, FFP2 und FFP3
- Gebrauchsdauer der Halbmaske: „NR“ = Gebrauch ist auf eine Schicht begrenzt, „R“ = Maske ist wiederverwendbar, „D“ für Staubprüfung mit Dolomit (für den Schutz gegen Coronaviren nicht relevant)
Zusätzlich müssen an der kleinsten handelsüblichen Packung folgende Angaben angebracht sein.
- Das Jahr für das Ende der Lagerzeit ggf. mittels Piktogramm
- Temperaturbereich der Lagerbedingungen ggf. mittels Piktogramm
- Maximale relative Feuchte der Lagerbedingungen ggf. mittels Piktogramm
- Hinweis auf Informationsbroschüre des Herstellers ggf. mittels Piktogramm
Piktogramme müssen in den Anleitungen und Informationen des Herstellers erklärt werden. Sollten keine Piktogramme verwendet werden, müssen die Hinweise als Text in der Sprache des Einfuhrlandes auf der Verpackung aufgebracht sein. Die Anleitungen/Informationen müssen der kleinsten Verkaufsverpackung beigefügt werden. Wird die FFP-Maske in die EU eingeführt, gibt der Einführer seine Postanschrift auf dem Produkt, der Verpackung oder in den beigefügten Unterlagen an.
Fehlen auf der Verpackung wesentliche Kennzeichnungen, Warnhinweise und Angaben, kann das ein Indiz für eine fehlende Prüfung beziehungsweise Überwachung sein. Wofür und wo (Konformitätserklärung auf Seite 3!) die einzelnen Angaben sonst noch stehen und wie Sie gefälschte Angaben erkennen können, erfahren Sie auf den nächsten Seiten.
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