Wo bleiben die Schnelltests für Laien?

Seit Mittwoch dürfen Apotheken Corona-Antigen-Schnelltests an Privatpersonen verkaufen. Zumindest theoretisch, denn noch ist kein solches Produkt für die Anwendung durch medizinische Laien zugelassen. Bis es soweit ist, könnte es noch Monate dauern – oder es geht plötzlich ganz schnell.

Ob „Bild“, „Spiegel“ oder „Frankfurter Allgemeine Zeitung“: Die Abgabe von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 an Laien bewegt die Publikumsmedien. Die „Bild“-Zeitung kündigte am heutigen Freitag sogar an, dass Ende nächster Woche Heimtests für 10 Euro in die Apotheken kommen sollen. 

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Eines ist klar: Derzeit herrscht bei diesem Thema eine enorme Dynamik. Von vielen werden die Selbsttests schon seit einiger Zeit herbeigesehnt, könnten sie doch entscheidend dazu beitragen, die Corona-Pandemie einzudämmen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abgabe der Schnelltests an Laien wurde durch eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) geschaffen, die vergangenen Mittwoch in Kraft getreten ist. Seitdem finden sich „In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwendung, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind“ in Anlage 3 der Verordnung – und sind damit von den geltenden Abgabebeschränkungen ausgenommen. Allerdings – und das ist ein Wermutstropfen – unterliegen sie damit entgegen den Forderungen der ABDA nicht der Apothekenpflicht.

Doch warum waren dann die ersten Tests nicht schon am Mittwoch im Handel? Etliche Anbieter stehen schließlich bereits in den Startlöchern – mit Tests, bei denen die Probenahme beispielsweise durch einen Abstrich im vorderen Nasenraum oder durch Spucken in einen Trichter erfolgt. Was diesen Tests bislang aber fehlt, ist das CE-Zeichen einer Benannten Stelle oder alternativ eine Sonderzulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

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