Werden COVID-19-Zertifikate kostenpflichtig?

Aktuell haben Bürgerinnen Anspruch auf die kostenlose Ausstellung von COVID-19-Zertifikaten, zum Beispiel durch Apotheken. Die entstehenden Kosten trägt aktuell der Staat. Das BMG möchte aber offenbar zumindest die Voraussetzung schaffen, dafür künftig Gebühren zu verlangen. In einer Formulierungshilfe des Ministeriums für ein COVID-19-Schutzgesetz findet sich ein entsprechender Passus.

Der Entwurf einer „Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“, kurz COVID-19-Schutzgesetz, den das BMG vorgelegt hat, enthält einen bunten Blumenstrauß an Gesetzesänderungen. Damit sollen das Infektionsschutzgesetz und weitere Vorschriften an das Auftreten neuer Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 angepasst werden und auf das baldige Außerkrafttreten zahlreicher Verordnungsermächtigungen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 reagiert werden.

Dem Entwurf zufolge soll unter anderem die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Coronavirus-Impfverordnung nun bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Außerdem ist geplant, die Berechtigung zur Durchführung von COVID-19-Impfungen durch Apotheker, Zahnärzte sowie Tierärzte bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Und der Entwurf enthält eine Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und somit der erleichterten Abgaberegeln für Apotheken um ein Jahr. 

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Zudem will das BMG offenbar die Grundlage dafür schaffen, die Kosten für die digitalen Impf-, Genesenen- und Testzertifikate den Bürger:innen aufzudrücken. Aktuell geht das auf Staatskosten. So soll dem Entwurf zufolge in §22a IfSG, der die Vorgaben zu den COVID-19-Zertifikaten enthält, folgender Absatz angehängt werden.

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