Telematikinfrastruktur: ABDA will 9 Monate mehr Umsetzungszeit

Mit dem sogenannten „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) machtBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Druck bei der Digitalisierung desGesundheitswesens. Auch für die Apotheker soll es eine neue Frist geben: BisEnde März 2020 sollen sie sich an die Telematikinfrastruktur anbinden. In ihrerschriftlichen Stellungnahme bittet die ABDA nun um mehr Zeit. Eineflächendeckende Anbindung sei nur bis Ende 2020 machbar, so dieStandesvertretung der Apotheker. Außerdem verlangt die ABDA mehr Geld für dieApotheker bei der Umsetzung des E-Medikationsplans.

Damit sich die Apotheker mit Ärzten auf digitalem Weg überMedikationspläne ihrer Patienten austauschen und E-Rezepte empfangen können,müssen sie an die sogenannte Telematikinfrastruktur (kurz: TI) angeschlossenwerden. Die TI ist sozusagen die sichere, geschützte Datenautobahn desGesundheitswesens, die in der Gematik seit Jahren entwickelt wird. Für dieAnbindung an diese Struktur benötigen die Apotheker mehrere neue Geräte. Dazugehören ein Konnektor, Kartenlesegeräte und Karten zur Identifizierung.

Mit Blick auf den E-Medikationsplan, der unter Beteiligungder Apotheker im kommenden Jahr starten soll, will dasBundesgesundheitsministerium den Apothekern nun eine neue Frist setzen: Bis zum31. März 2020 sollen sie alle vollständig an die TI angebunden sein. DAZ.online hatte allerdingsschon berichtet, dass es derzeit noch einige zu lösende Probleme gibt. So solles erst im vierten Quartal 2019 zu einem ersten Feldtest der Konnektoren inArztpraxen und Apotheken kommen. Und auch die Austeilung der Karten für dieeinzelnen Apotheker (Heilberufsausweis) sowie für die Apotheken als Einrichtung(SMC-B-Karte) ist längst nicht abgeschlossen. ABDA-IT-Chef Sören Friedrichhatte auf dem DAV-Wirtschaftsforum daher gesagt: „Wir gehen davon aus, dass diegesamte Apothekerschaft bis Mitte 2022 komplett ausgestattet ist.“

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Durch den neuen Referentenentwurf ist nun aber Druck auf demKessel. Doch selbst unter Hochdruck ist der vom BMG geforderte Termin aus Sichtder ABDA nicht einhaltbar. In ihrer Stellungnahme zum DVG heißt es, dass am 31.März 2020 lediglich der „flächendeckende Rollout“ starten könne. Und weiter: „AufBasis einer frühzeitigen Bereitstellung von E-Health-Konnektoren durch weitereAnbieter und der notwendigen Zeiträume für die technische Implementierung vonKomponenten in den Apotheken ist eine flächendeckende Anbindung von Apothekenan die Telematikinfrastruktur zum 31. Dezember 2020 realistisch und möglich.“

Zur Begründung teilt die Standesvertretung der Apothekermit, dass sie grundsätzlich mit dem Ziel übereinstimme, die Leistungserbringer soschnell wie möglich an die TI anzubinden. Aber: „Dabei muss allerdingsberücksichtigt werden, dass die Leistungserbringer auf das Angebotentsprechender Soft- und Hardware der im IT-Bereich tätigen Unternehmenangewiesen sind, um die vom Gesetzgeber gestellten Vorgaben zu erfüllen. Auf denZeitpunkt der Verfügbarkeit dieser Angebote haben die Leistungserbringer keinenEinfluss.“ Und „insbesondere vor dem Hintergrund fehlender zugelassener E-Health-Konnektoren,deren Bereitstellung durch den ersten Anbieter frühestens im ersten Quartal2020 erwartet wird“, sei die vom BMG gesetzte Frist nur für den Start desRollouts, nicht aber für die Anbindung aller Apotheken realistisch.

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