So kommen angestellte Apotheker/innen an ihren eHBA
Spätestens ab dem 01.01.2022 benötigen auch approbierte Mitarbeiter in Apotheken einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Hier erfahren Sie, wie Sie den eHBA beantragen.
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Vor dem Hintergrund der nahenden Deadline sind bei den approbierten Mitarbeitern noch einige Fragen offen, von denen eine ganz leicht zu beantworten ist: Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Beantragung des Mitarbeiter-eHBA? Hier lautet die Antwort ganz klar: Jetzt! Da von Antragstellung bei der Landesapothekenkammer bis zur Zusendung des eHBA mit 4-6 Wochen zu rechnen ist, wird eine zeitnahe Antragstellung dringend empfohlen. Nur so können approbierte Mitarbeiter sichergehen, zum Stichtag am 1. Januar zuverlässig mit ihrem eHBA ausgestattet zu sein.
Analoger Schritt in die digitale Welt
Beantragt wird der eHBA bei der jeweils zuständigen Landesapothekerkammer. Aus Sicherheitsgründen erfolgt der erste Schritt in die digitale Welt dabei noch analog, und zwar durch postalische Übersendung einer aktuell beglaubigten Kopie der Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis. Die Beglaubigung darf dabei nicht älter als drei Monate sein. Sie erspart den Beteiligten die ansonsten notwendige, zeitintensive Rückbestätigung durch die ausstellende Approbationsbehörde. Die Landesapothekerkammer prüft die Approbation sowie den Antrag und vergibt eine sog. Vorgangsnummer, mit der der eHBA bei einem dafür zugelassenen Kartenhersteller in Auftrag gegeben werden kann, z. B. bei der D-Trust GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.
Persönliche Identifizierung durch PostIdent
Da es sich beim eHBA zugleich um einen Sichtausweis handelt, muss ein Lichtbild in guter Qualität hochgeladen werden, das später gemeinsam mit dem Namen auf dem scheckkartengroßen Ausweis zu sehen ist. Bevor der eHBA ausgestellt wird, ist ein PostIdent-Verfahren durchzuführen, um sich einmalig persönlich zu identifizieren. Dies ist in jeder Postfiliale möglich. Empfehlenswert ist ein PostIdent-Verfahren auf Grundlage des Personalausweises, denn dort ist die aktuelle Meldeadresse vermerkt, die bei der Identifizierung geprüft wird. Bei der Verwendung eines Reisepasses wird hingegen eine Meldebescheinigung benötigt. Nach Durchlauf des PostIdent-Verfahrens erfolgt die Kartenproduktion. Anschließend, erhält der Antragsteller den eHBA und in getrennter Post eine PIN, mit der er den eHBA aktivieren muss.
Antrag muss persönlich erfolgen
Da es sich beim eHBA um ein persönliches Ausweisdokument handelt, muss die Beantragung durch den approbierten Mitarbeiter persönlich erfolgen. Sie kann nicht durch den Apothekeninhaber übernommen oder an Dritte delegiert werden. Ein etablierter Anbieter des eHBA, bei dem im letzten Jahr bereits ein Großteil der Apothekeninhaber ihre Ausweise bestellt haben, ist die D-Trust GmbH. Das Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe gilt als Vorreiter für sichere digitale Identitäten und ist nicht nur zertifizierter Hersteller für den eHBA, sondern auch für die SMC-B Karte (Institutionsausweis).
Das Antragsportal von D-Trust finden Sie » hier.
Weitere Themen dieser Serie:
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