Richter weist Vorwurf eines unfairen Verfahrens zurück
34 Tage, verteilt über ein Jahr, wird bereits vor demBerliner Landgericht wegen eines mutmaßlichen Datendiebstahls aus demBundesgesundheitsministerium (BMG) verhandelt. Von ursprünglich 40 Anklagepunktensind 38 bereits eingestellt. Doch auch nach dem heutigen Verhandlungstag istnoch immer offen, wann ein Urteil gegen die beiden Angeklagten, den Ex-ABDA-SprecherThomas Bellartz und den früher für das BMG tätigen Systemadministrator ChristophH., ergehen wird.
Das Verfahren gegen Thomas Bellartz und Christoph H. ziehtsich seit Monaten ohne wirklich Fortschritte. In den vergangenen Wochen war es meist so, dass Bellartz‘ Verteidiger CarstenWegner Beweisanträge stellte, die das Gericht dann in einem der nächstenTermine per Beschluss ablehnte. Daraufhin beschwert sich der Rechtsanwalt regelmäßig – und stellt einen neuerlichen Beweisantrag. Zuletzt wollteer etwa verschiedene Staatsanwälte, die in die Erstellung der Pressemitteilungzur Anklageerhebung involviert waren, vernehmen beziehungsweise ihren E-Mail-Mailverkehraus dem Januar 2014 verlesen lassen. Das sollte beweisen, dass H. keineZugangssicherung überwinden musste, um an die fraglichen Mails vonBMG-Mitarbeiten zu gelangen.
Doch auch am heutigen Mittwoch lehnte das Gerichtentsprechende Beweisanträge wieder ab. Was hier gesagt oder vorgelesen werdenkönnte, sei aus rechtlichen – und auch aus tatsächlichen Gründen – ohneBedeutung. Die Frage, ob eine Zugangssicherung überwunden wurde, sei nichtGegenstand des Zeugenbeweises. Es sei Aufgabe der Strafkammer, die Feststellungen der Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemittelung vom Januar 2014 rechtlich zu bewerten.
Wegner erklärte daraufhin, das Gericht schränke mit seinenBeschlüssen die Verteidigung ein. Noch immer sei der Sachverhalt nichthinreichend konkretisiert, noch immer wisse sein Mandant nicht wirklich, wasihm vorgeworfen werde. Das Gericht wies nach einer kurzen Beratungspause denVorwurf, es führe kein faires Verfahren, entschieden zurück. Der VorsitzendeRichter betonte, dass Wegner immer wieder Anträge stelle, die auf das gleichezielten – daher würden sie auch stets abgelehnt. Wie die Tatsachen liegen, seilängst deutlich geworden. Die Geschehnisse im BMG und die Frage, wie dort aufDaten Zugriff genommen werden konnte, hätte bereits Zeugen aus dem Ministeriumselbst beschrieben. Es sei nicht ersichtlich, was Staatsanwälte hier – durch einenBlick in die Akte – zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen könnten.
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