Regierung plant Schutzschirm für Mieter – Bundesamt ordnet Kontingentierung von Medikamenten an

Corona-Krise in Deutschland: 56 Menschen sind bereits gestorben, rund 19.741 sind mit dem Coronavirus infiziert. Weltweit sind es bereits über 200.000 Infizierte. Das öffentliche Leben kommt zunehmend zum Erliegen. Alle Informationen zum Coronavirus finden Sie im News-Ticker von FOCUS Online.

Bundesamt für Arzneimittel ordnet Kontingentierung von Medikamenten an

Topmeldung (07.02 Uhr): Hamsterkäufe gibt es nicht nur, was Nudeln, Klopapier oder Mehl angeht – immer mehr Deutsche horten auch Medikamente. Nun hat das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) reagiert und eine Allgemeine Anordnung an die pharmazeutischen Unternehmer und die pharmazeutischen Großhändler zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln (Kontingentierung) veröffentlicht. dpa Menschen in Gangelt warten vor einer Apotheke, bei der nur durch den Nachtschalter bedient wird

Mit ihrem Maßnahmen bezieht sich die Behörde auf eine kürzlich im Bundestag beschlossene Neuregelung im GKV-Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG). Diese ermöglicht dem BfArM, aktiv gegen Medikamenten-Lieferengpässe vorzugehen – die Behörde darf beispielsweise eine Kontingentierung von Arzneimitteln anordnen.

Einem Bericht der "Deutschen Apotheker-Zeitung" zufolge fordert das BfArM nun pharmazeutische Unternehmer und den Apotheken-Großhandel auf,  „Arzneimittel nicht über den normalen Bedarf hinaus zu beliefern.“ Die sogenannten "versorgungsrelevanten" Medikamente, also „Arzneimittel, die verschreibungspflichtig sind" und deren "Wirkstoff für die Gesamtbevölkerung relevant ist" sollen demzufolge eingeteilt werden. Hier finden Sie die aktuelle Liste der betreffenden Arzneimittel.

Daneben dürfen Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheker Medikamente, die zur Behandlung von Corona-Infektionen eingesetzt werden, maximal acht Wochen bevorraten. Für alle anderen Wirkstoffe gilt ein Limit von vier Wochen.

Bundesregierung will in Corona-Krise Mieter schützen

Topmeldung (07.41 Uhr): Die Bundesregierung prüft, wie Mieter geschützt werden können, die von Einkommmensausfällen durch die Corona-Krise betroffen sind. "Dies gilt für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum ebenso wie für Gewerbemieterinnen und -mieter", sagte ein Sprecher des Justizministeriums den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag) sagte Ministeriumssprecher Rüdiger Petz, wer heute zwei Monate hintereinander seine Miete nicht zahle, dem könne fristlos gekündigt werden. "Wir wollen das ändern und arbeiten daran, dass niemand seine Wohnung verliert."

SPD-Fraktionsvize Eva Högl sagte dem RND: "Wer aufgrund der Coronavirus-Pandemie Einkünfteausfälle hat, der kann plötzlich und unverschuldet Probleme bekommen, die Miete rechtzeitig zahlen zu können. Diese Mieterinnen und Mieter müssen wir davor schützen, dass ihnen wegen Zahlungsverzugs die Wohnungen oder Gewerberäume gekündigt werden. Der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte den Funke-Zeitungen: "Sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbemieten würden die Mietzahlungen in der Zeit der Pandemie gestundet. Das Justizministerium arbeitet bereits an dem Thema. Den Vermietern entstehen hierdurch keine Verluste, denn die Mieten müssen später nachgezahlt werden." Er fügte hinzu: "Niemand soll Angst haben, dass er seine Wohnung verliert, weil er wegen der Corona-Krise die Miete nicht mehr zahlen kann."

Die FDP dringt auf die Einführung eines Sonder-Wohngelds für Fälle, die nachweislich massive Einnahmeeinbußen haben, bedürftig sind und bei denen ansonsten keine Transferleistungen greifen, wie Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, der Funke Mediengruppe sagte. Die Höhe des Sonder-Wohngeldes solle abhängig vom Einkommensausfall und der Miethöhe sein. Der wohnungspolitische Sprecher der Grünen, Chris Kühn, forderte eine Aussetzung von Zwangsräumungen in der Corona-Krise.

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