Polizisten halten Abstand zu Krebspatientin nicht ein – Polizeipräsident entschuldigt sich
Die Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus sind in Bayern besonders streng: „Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt“, heißt es in der offiziellen Verordnung, die nach wie vor gilt. Der Aufenthalt an der frischen Luft ist aber auch im Freistaat erlaubt, nicht nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts, sondern auch mit dem Lebenspartner, selbst wenn man nicht zusammenlebt.
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Danach richtete sich ein Paar aus München am Karfreitag. Wie die Münchner Blätter „Abendzeitung“ und „Merkur“ berichten, wollten ein 43-Jähriger und seine 38-jährige Freundin einen Osterausflug mit dem Auto machen. Die Frau erholt sich gerade von einer Krebserkrankung. Das Paar wurde allerdings von Polizisten bei einer Kontrolle gestoppt – dabei sollen die Beamten den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten haben. Wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen wurde außerdem ein Bußgeld verhängt.
Polizisten verhängen ungerechtfertigte Geldstrafe
Seine Partnerin habe „ein geschwächtes Immunsystem und gilt als besonders gefährdet“, sagte der Mann dem „Münchner Merkur“. Das Paar wollte zum Wandern in die Alpen, um belebtere Orte zu vermeiden. Auf der Fahrt wurde es in dem kleinen Ort Ettal bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Nach den Schilderungen in den Medien steckte einer der Polizisten den Kopf durch das Autofenster und habe somit den Mindestabstand nicht eingehalten. Und das, obwohl die Frau aufgrund ihrer Erkrankung zur Risikogruppe gehört.
Auf entsprechende Hinweise habe ein Beamter geantwortet, „es sei ihm egal, ob meine Freundin Krebs habe oder nicht. Den Gesprächsabstand würde einzig und allein er bestimmen“, sagte der Freund der Erkrankten. Zudem wurde dem Paar eine Geldbuße in Höhe von jeweils 150 Euro auferlegt. „Unverantwortlich und willkürlich“ nennt der 43-Jährige aus Geretsried das Verhalten der Beamten. Sie ließen sich weder von den Tränen seiner Freundin noch von Hinweisen auf die Website des bayerischen Innenministeriums überzeugen.
Im Anschluss an den Vorfall hat das Paar eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und Recht bekommen. Laut „Abendzeitung“ rief Polizeipräsident Robert Kopp persönlich bei dem Mann an, um ihm mitzuteilen, dass das Bußgeld nicht bezahlt werden müsse. Das Verhalten der beteiligten Polizisten wird nun intern geprüft.
Quellen: „Abendzeitung“ / „Münchner Merkur“
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