Merck: Klage wegen Rezepturänderung von Levothyrox abgewiesen
Ein Gericht in Frankreich hat im Schadenersatzprozess gegenden deutschen Pharmahersteller Merck die Sammelklage von mehr als 4000 Klägernabgewiesen. Das Gericht in Lyon kam am heutigen Dienstag zu dem Ergebnis, dassMerck ausreichend über die Zusammensetzung seines L-Thyroxin-PräparatsLevothyrox informiert hatte. Daher werden die Forderungen der Klägerzurückgewiesen, wie es in dem Urteil heißt.
Die mehr als 4000 Kläger hatten in dem Zivilprozess 10.000Euro Schadenersatz pro Person eingefordert. Hintergrund ist, dass Merck inFrankreich die Zusammensetzung des Medikaments Levothyrox geändert hatte. Der Hersteller hatte die neue Zusammensetzung aufBitten verschiedener internationaler Gesundheitsbehörden, darunter auch der französischen Medikamentenbehörde ANSM, entwickelt. Die Gesundheitsbehörden forderten schärfereWirkstoffspezifikationen von Schilddrüsen-Präparaten.
Die Rezepturänderung solleine höhere Stabilität und Konsistenz des Wirkstoffes während der ganzenHaltbarkeitsdauer gewährleisten. Künftig muss der Levothyroxin-Gehalt über dieGesamtdauer der Haltbarkeit innerhalb eines Bereiches von 95 bis 105 Prozentliegen. Bislang war für die Wirkstoffspezifikation ein Schwankungsbereich von90 bis 110 Prozent Levothyroxin-Natrium erlaubt. Patienten hatten sich über Nebenwirkungen der neuen Rezeptur beschwert. Runddrei Millionen Menschen sind in Frankreich auf das Medikament angewiesen.
Kläger: Wir wurden nicht ausreichend aufgeklärt
Die Kläger werfen dem Pharmahersteller aus Darmstadt vor,nicht ausreichend über die veränderte Rezeptur und mögliche Auswirkungenaufgeklärt zu haben. Merck hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen underklärt, ausreichend über die Änderungen informiert zu haben. Ärzte undApotheker sowie Merck selbst hätten aufgeklärt. Der Pharmahersteller begrüßtedas Urteil. „Merck hält diese Entscheidung für korrekt“, teilte das Unternehmenmit.
Die Zivilklage der Levothyrox-Patienten in Lyon zielt nichtauf Körperverletzung, sondern auf „fehlende Information“ und „moralischenSchaden“ ab, weil die Patienten nicht gewusst hätten, weshalb sie plötzlich gesundheitlicheProbleme hatten. „Das ist eine große Enttäuschung für mich und die Patienten“,sagte der Anwalt der Kläger, Christophe Lèguevaques, nach Angaben vonFranceinfo nach Bekanntgabe des Urteils. Man prüfe, gegen das Urteil inBerufung zu gehen.
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