Mein liebes Tagebuch

Was ist los mit Deutschlands Apotheken? Es gibt immer weniger. Und immer weniger junge Menschen wollen in Apotheken arbeiten. Das kann, das darf nicht so weiter gehen! Die LAK Baden-Württemberg startet nun eine Initiative, die dem Nachwuchs zeigt, warum es cool ist, in der Apotheke zu arbeiten. So was muss bundesweit laufen! Wir brauchen unsere Apotheken – die Pandemie hat’s gezeigt. Auch für Schnelltests. Und das E-Rezept wird vor Ort eingelöst, aber Hallo! Die Vor-Ort-Apotheken sind „ready“ – jetzt sollten die Ärzte endlich ihre Software auf Schwung bringen und bitte ein bisschen mehr Begeisterung fürs E-Rezept zeigen. 

4. Oktober 2021

Schon alles klar mit dem Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI)? Mit der Institutionskarte (Security Module Card-Betriebsstätte oder kurz SMC-B-Karte) und dem Heilberufeausweis (HBA)? Im Prinzip zwar schon, aber es gibt da noch Fragen. Zum Beispiel zur SMC-B-Karte, mit der sich die Apotheke an der TI anmeldet und sich als Apotheke ausweist. Pro Betriebserlaubnis reicht theoretisch  eine SMC-B-Karte. Theoretisch. Aber schon jetzt wird empfohlen, eine weitere SMC-B-Karte zu beantragen, die im Notfall griffbereit ist. Sollte es nämlich zu einem Defekt mit dem Ausfall der ersten SMC-B-Karte kommen, kann sich die Apotheke nicht mehr an der TI anmelden – und dann, mein liebes Tagebuch, könnte die Apotheke nicht mehr arbeiten, kein E-Rezept mehr einlösen. Abgesehen von Defekten und Störungen: Manche Apotheken fragen sich eh, ob es nicht besser ist, mehrere SMC-B-Karten zu haben, z. B. wenn sie neben der Offizintätigkeit auch in der Sterilherstellung, der Heimversorgung oder dem Versandhandel tätig sind. So könnten sie die eingehenden E-Rezepte bereits beim Eingang den einzelnen Abteilungen zuordnen. Klingt  vernünftig und plausibel. Der Bayerische Kammerjurist sieht dies allerdings anders: Der gesetzliche Auftrag für die Kammer laute nämlich nur eine Institutionskarte (SMC-B-Karte) pro Apotheke, sagt der Kammerjurist. Die Gematik dagegen hält die Verwendung mehrerer SMC-B-Karten für sinnvoll, erst recht, wenn Apotheken z. B. Heimversorgung, Sterilherstellung oder Versand betreiben. Dies sei sogar im Gesetzestext explizit so vorgesehen. Die Gematik empfiehlt daher: Die Kammern sollten die Möglichkeit schaffen, ihren Mitgliedern mehrere SMC-B-Karten auszugeben. Mein liebes Tagebuch, klingt doch wirklich einleuchtend. Aber warum wehrt sich die Kammer dagegen? Was spricht für sie gegen die Ausgabe weiterer SMC-B-Karten für einen Betrieb? Vermutlich nur die eigene Interpretation von Rechtsgrundlagen… Mein liebes Tagebuch, wenn wir mit solch einer Denke in die digitale Zukunft gehen, dann Gute Nacht. Eine starre Regelung, wie sie von mancher Kammer vertreten wird, kommt in der Praxis überhaupt nicht gut an. Es spricht einfach nichts dafür, dass pro Betrieb eine SMC-B-Karte ausgegeben werden soll, vor allem wenn sich die Apotheke in Teileinheiten gliedert wie Heimversorgung und Versand. Der Kölner Apotheker Erik Tenberken will die Haltung der Standesvertretung nicht akzeptieren. „Es existiert nicht die Standard-Apotheke, die sich die ABDA wünscht“, betont Tenberken.

 

Und wie sieht es mit dem Heilberufsausweis aus, dem HBA? Braucht ihn jede Approbierte, jeder Approbierter? Nun ja, ganz einfach: Die Brot-und Butterarbeit bei der Belieferung von Rezepten geht auch ohne HBA. Aber wenn es z. B. notwendig wird, Änderungen am Rezept vorzunehmen, muss diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, für die man einen HBA und die PIN braucht. Mein liebes Tagebuch, letztlich stellt sich das so dar: Will man in der Apotheke als Approbierte(r) alle Arbeiten bei der Rezepteinlösung und -bearbeitung durchführen können, ist ein HBA zwingend notwendig. Es wäre doch auch wenig sinnvoll, dass es in einer Apotheke Approbierte 1. und 2. Klasse gibt, also mit und ohne HBA.

 

Eigentlich hätte es bereits Ende September zur bundesweiten Einführung der E-Rezepte kommen sollen. Doch in letzter Sekunde machte die Gematik dann doch einen Rückzieher: Der Roll-out wurde auf Dezember verschoben. Der Hintergrund: Wie an der bereits laufenden E-Rezept-Testregion Berlin-Brandburg zu sehen ist, scheitert die reibungslose E-Rezept-Einführung derzeit an den Arztpraxen – sie verfügen noch über keine geeigneten Softwareversionen für ihre Praxissoftware. Überhaupt, die Begeisterung fürs E-Rezept auf Seiten der Ärzteschaft hält sich noch arg in Grenzen. Mein liebes Tagebuch, dagegen stürmen wir Apothekers doch hochbegeistert mit Feuer und Flamme aufs E-Rezept zu. Aber warum ist das so? Warum lahmen die Dokters und wir sind so positiv euphorisch? Dabei ist doch der Aufwand für unsere Apotheken, die neue Hard- und Software deutlich höher als bei den Arztpraxen. Oder scheut die Ärzteschaft die Druckerkosten fürs Ausdrucken der E-Rezepte? Nun ja, unsere ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening zeigt Verständnis dafür, dass die Testphase um zwei Monate verlängert wird. Sie macht auch deutlich, dass es nicht an den Apotheken gelegen habe. Die Apotheken sind halt einfach sehr digitalaffin, es gibt bereits zahlreiche Schulungsangebote fürs Apothekenteam, wie man mit E-Rezepten in der Praxis umgeht. Für sie stellt daher die Einführungspflicht der E-Rezepte ab dem 1. Januar 2021 kein Problem dar.

 

Der Landesapothekerverband Brandenburg – sein bisheriger Chef Olaf Behrendt wurde auf der letzten Mitgliederversammlung als Vorstandsvorsitzender bestätigt – stellt sich hinters DAV-Portal und zum Vorhaben, dass der Deutsche Apothekerverband seine neue Digitalgesellschaft GEDISA gründen will. Behrendt ist überzeugt, dass das Portal mit seinen für die Zukunft geplanten Mehrwerten für die Apotheken eine gute Investition ist. Die digitale Ausstellung von Impfzertifikaten habe trotz anfänglicher Schwierigkeiten gezeigt, dass sich die Investition lohnte: Immerhin sind bisher knapp 1,5 Mio. digitale Zertifikate ausgestellt worden. Und nun kommt die Digitalgesellschaft GEDISA, an ihr führt wohl kein Weg vorbei – aber sie kostet. Für den Ausbau sei drei Jahre lang eine Anschubfinanzierung von jährlich 500 Euro je Apotheke nötig, sagte Behrendt. Und was bringt das den Apotheken? Nun, das DAV-Portal werde schon bald weitere Funktionen bekommen, unter anderem soll auch eine gesicherte Kommunikation der Landesverbände mit den Mitgliedern künftig hierüber erfolgen können. Mein liebes Tagebuch, wie gesagt, ohne GEDISA wird’s nicht mehr gehen. Allerdings sollte sie dann schon bald liefern und ihren Mitgliedern attraktive Funktionen anbieten – sonst fallen so einige Mitglieder vom Glauben ab. Ein bisschen mehr gesicherte Kommunikation (so sie denn stattfindet) und Zertifikatsausstellungen werden da für die Zukunft nicht reichen.

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