Lunapharm läuft im Rechtsstreit mit Spahn erneut auf
Der im Sommer 2018 bundesweit bekannt gewordene Brandenburger Pharmahändler Lunapharm muss es weiterhin hinnehmen, wenn das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite ihm unliebsame Äußerungen veröffentlicht. Dass der Name Lunapharm mit „mutmaßlich gestohlenen Arzneimitteln“ in Zusammenhang gebracht wird, ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts Münster unproblematisch. Es bestätigt damit eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Köln.
Der Anfang der „Causa Lunapharm“ liegt nun bald zwei Jahre zurück. Es begann mit einem Bericht des ARD-Magazins Kontraste, in dessen Zentrum eine griechische Apotheke stand, die ohne Großhandelslizenz hochpreisige Arzneimittel an Parallelhändler verkaufte. Diese Arzneimittel sollen teilweise mutmaßlich aus griechischen Kliniken entwendet und über abenteuerliche Transportwege an ihr Ziel gekommen sein. Als einen der Abnehmer nannte Kontraste das in Mahlow bei Berlin ansässige Unternehmen Lunapharm.
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Die weitreichenden Folgen sind bekannt: Lunapharm verlor seine Großhandels- und Herstellungserlaubnis, die Landesregierung setzte zur Aufklärung eine Task Force ein, die damalige Brandenburger Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) musste zurücktreten und die Staatsanwaltschaft Potsdam erhob Anklage – unter anderem gegen die Lunapharm-Geschäftsführerin. Der Vorwurf: Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. Nicht zuletzt war der Fall Lunapharm einer der Beweggründe für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) auf den Weg zu bringen. Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) war die Causa im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich erwähnt. Unter anderem hieß es, dass die fraglichen von Lunapharm vertriebenen Arzneimittel „mutmaßlich in griechischen Krankenhäusern gestohlen“ worden seien. Ebenso war (und ist) hier eine Rede des Ministers vom 4. April 2019 zum GSAV schriftlich veröffentlicht, in der es hieß, es handele sich um „… gestohlene Krebsmedikamente aus Griechenland, die durch Lunapharm auf den deutschen Markt gelangten“.
Lunapharm selbst sah und sieht sich zu Unrecht verfolgt und versuchte auf vielerlei Wegen seine Reputation zu retten. Unter anderem wollte die Geschäftsführerin Susanne Krautz-Zeitel dem BMG, vertreten durch Jens Spahn, per Eilantrag untersagen lassen, zu behaupten, Lunapharm habe gestohlene Arzneimittel aus Griechenland importiert. Aus ihrer Sicht ist ein Diebstahl nämlich nicht erwiesen. Das Ministerium ließ daraufhin alle möglicherweise kritischen Aussagen zu Lunapharm aus seinem Internetauftritt entfernen.
Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Lunapharm-Antrag im vergangenen Oktober sodann ab. Nachdem das BMG im gerichtlichen Verfahren angekündigt hatte, auch bei erneuten Einstellung der Rede vom 4. April 2019 auf der Webseite den „Diebstahl“ mit dem Zusatz „mutmaßlich“ zu versehen, sahen die Richter keinen Anlass für eine Untersagung. Die Veröffentlichung sei vom Informationsauftrag des Ministeriums über die Motive des Gesetzesvorhabens gedeckt und diene der Information der Öffentlichkeit. Dem Umstand, dass die Vorwürfe in den laufenden Verfahren in Griechenland und Deutschland noch nicht abschließend geklärt seien, werde durch die Kennzeichnung als „mutmaßlich gestohlen“ hinreichend Rechnung getragen. Dass es sich juristisch möglicherweise um Unterschlagung handele, sei ohne Belang, weil in der Öffentlichkeit nicht klar zwischen den Straftatbeständen des Diebstahls und der Unterschlagung unterschieden werde.
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