Landesärztekammer für weniger Rücksprache bei Austausch
In der Diskussion um das Gesetz gegen Lieferengpässe hatte sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung Ende Februar noch vehement gegen eine Lockerung von Rücksprachepflichten von Apothekern beim Austausch von Medikamenten gewehrt. Jetzt aber herrscht nicht zuletzt durch den Mangel an antibiotika-haltigen Kindersäften in vielen Praxen der Krisenzustand, es fehlt einfach die Zeit – was bei einigen Ärztinnen und Ärzten anscheinend zu einem Umdenken geführt hat.
Bewegt sich was bei den Ärzten? Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz fordert nach der Genehmigung für die Einfuhr von nicht zugelassenen Antibiotika-Säften aus dem Ausland weitere Maßnahmen. Unter anderem, „dass Apotheker nicht, wie derzeit vorgeschrieben, bei jeder Verordnung beim ausstellenden Arzt nachfragen müssen, ob sie ein Ausweichmedikament abgeben dürfen“. Das erklärte eine Sprecherin der Ärztekammer gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), wie diese am heutigen Freitag berichtete. „Diese permanente Rückfragepflicht bindet viel zu viel Zeit in Apotheken und Praxen“, so die Sprecherin.
Das Landesamt für Jugend und Soziales in Rheinland-Pfalz hatte am Mittwoch in einer Allgemeinverfügung den Großhandlungen und Apotheken die Erlaubnis ausgesprochen, antibiotikahaltige Säfte, die nicht in Deutschland zugelassen sind, aus dem Ausland einzuführen. Zuvor hatte das Bundesgesundheitsministerium am 25. April offiziell einen Versorgungsmangel für diese Präparate bekannt gegeben und den Ländern damit diese Möglichkeit erteilt. Seither haben viele Bundesländer diese Möglichkeit wahrgenommen.
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Die Sprecherin der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz erklärte nun gegenüber der dpa, dass die Maßnahme zwar eine Notlösung sei, aber helfen könne, den aktuellen Versorgungsengpass „etwas abzufedern“. Die Landesärztekammer habe aber wegen des kommenden Winters weiter Sorge.
Warnung im Februar
Noch Ende Februar hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in der Diskussion um erleichterte Abgaberegeln für die Apotheken gewarnt: „Wenn Patienten ein anderes Arzneimittel bekommen, als der Arzt oder die Ärztin verordnet hat, kann es schnell zu Fehlern beispielsweise bei der Einnahme kommen, und es birgt ein hohes Risiko einer Verschlechterung der Compliance.“ Das sagte KBV-Vize Stephan Hofmeister. Um die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht zu gefährden, müsse die Apotheke die Arztpraxis auch über den Austausch informieren. In einer Stellungnahme zum Entwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom 28. Februar bestätigte die KBV ihre Forderung diesbezüglich weitestgehend.
Neben der Reduzierung der Rücksprachepflicht der Apotheker forderte die Sprecherin der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz auch, dass die „Produktion von versorgungsrelevanten Medikamenten wieder nach Europa und auch nach Deutschland“ zurückverlegt werden. Zudem müssten bei Medikamenten für Kinder Fest- und Rabattverträge zumindest gelockert werden, die Industrie sollte die Möglichkeit haben, Festpreise anzuheben.
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