Hohe Bußgelder und Kita-Ausschluss: Masern-Impfpflicht soll durchgesetzt werden
Bundesgesundheitsminister Spahn will Masern-Impfpflicht einführen
Über die Frage Masernimpfung – Ja oder Nein? wird schon seit Jahren heftig gestritten. In diesem Zusammenhang taucht auch immer wieder der Ruf nach einer Masern-Impflicht auf, die laut Umfragen von der Mehrheit der Deutschen begrüßt würde. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Impfpflicht nun für Kita- und Schulkinder einführen.
Steigende Zahl der Masernerkrankungen
Obwohl die Masern seit Einführung der Schutzimpfung vor rund 40 Jahren auf dem Rückzug ist, wurde die Ausrottung der Infektionskrankheit immer wieder gebremst. Schuld daran sei, dass hierzulande zu wenige Menschen geimpft sind. Nötig wäre eine Immunisierung von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. In Deutschland ist dieses Ziel allerdings noch nicht erreicht, so dass auch hier immer wieder über eine steigende Zahl der Masernfälle berichtet wird. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will Impfungen gegen Masern für Kinder nun zur Pflicht machen.
Kita- und Schulkinder vor Masern schützen
In verschiedenen Ländern wie beispielsweise in Italien gibt es schon seit längerem eine Masern-Impfpflicht für Kinder.
Nun will Gesundheitsminister Jens Spahn eine solche auch in Deutschland einführen. Mit einem neuem Gesetzentwurf will er Kita- und Schulkinder vor der Infektionskrankheit schützen.
„Deswegen sollen alle, die eine Kita oder Schule besuchen, gegen Masern geimpft sein. Wer dort neu aufgenommen wird, muss das nachweisen“, sagte der CDU-Politiker der „BILD am Sonntag“.
„Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss auch das mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen“, so Spahn gegenüber der Zeitung.
„Alle Eltern sollen sicher sein können, dass ihre Kinder nicht von anderen mit Masern angesteckt und gefährdet werden.“
Nachweis über Impfungen erforderlich
Wie es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums heißt, müssen Kinder, die bereits in die Kita oder in die Schule gehen, den Nachweis bis zum 31. Juli 2020 nachreichen.
Den Angaben zufolge erfolgt der Nachweis über den Impfpass oder eine Impfbescheinigung. Das gilt auch für die Erzieher, Lehrer und das gesamte Personal.
In medizinischen Einrichtungen, wie beispielsweise in Krankenhäusern oder Arztpraxen, ist das schon jetzt gelebte Praxis.
Auch hier müssen die Angestellten die Impfung nachweisen oder beweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein. Das schützt die Patienten.
Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro
Laut der Mitteilung bleibt die Schulpflicht von dem Gesetzentwurf unberührt. Doch Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen, drohen hohe Strafen.
„Wer sein Kind nicht impfen lässt, dem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro. Die würden durch die Gesundheitsämter veranlasst“, erklärte Spahn.
Weil es in Deutschland keine Kita-Pflicht gibt, können nichtgeimpfte Kinder von der Kita ausgeschlossen werden.
So sollen Kinder unter zehn Monaten – eine Impfung ist in diesem Alter noch nicht möglich – besonders geschützt werden.
Die Initiative von Spahn wird auch vom Koalitionspartner begrüßt. So schrieb SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach auf Twitter:
„Die Impfpflicht gegen Masern ist richtig und Spahns Vorschlag entspricht dem, was eine gemeinsame Grundlage für ein Gesetz sein könnte. Ohne diesen Schritt besiegen wir Masern nicht mehr. Alles andere würde nur Zeit und Opfer kosten.“
Weiterhin große Impflücken
Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland weiterhin zu groß, wie aus neuen Auswertungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Impfquoten hervorgeht.
Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen, doch bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird.
„95 Prozent der Bevölkerung müssen gegen Masern geimpft sein, damit diese hochansteckende Viruserkrankung ausgerottet werden kann. Das ist unser Ziel“, so Spahn in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des RKI.
Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.
Etwa die Hälfte der Erkrankten sind junge Erwachsene
Dem RKI wurden für 2018 insgesamt 543 Masernerkrankungen übermittelt, im laufenden Jahr sind es bereits mehr als 300 Fälle.
Anders als von vielen angenommen handelt es sich bei Masern aber nicht um eine harmlose Kinderkrankheit.
„Fast die Hälfte der Erkrankten sind junge Erwachsene, das weist auf die großen Impflücken in diesen Altersgruppen hin“, betonte RKI-Präsident Lothar H. Wieler. Auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen lassen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für die nach 1970 Geborenen, die Impfung nachzuholen, wenn im Impfpass keine oder nur eine Masernimpfung aus der Kindheit vermerkt ist oder der Impfstatus unklar ist. (ad)
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