„Gleichpreisigkeit ist eine Conditio sine qua non“
Auch die Apothekerkammer Rheinland-Pfalz erteilt denVorschlägen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, zur Lösung des Versandhandelskonflikts Boni für EU-Versender zudeckeln, eine klare Absage. DieGleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel sei eine „Conditio sine qua non“. Boni, Rabatte oder derartiges für verschreibungspflichtige Arzneimittel kämen nicht in Betracht, heißt es in einem Schreiben des Vorstandsan die Delegierten.
Auch der Vorstand der Apothekerkammer Rheinland-Pfalz hatsich im Rahmen einer Sondersitzung Gedanken gemacht, wie man sich bei der ABDA-Mitgliederversammlung am17. Januar zu dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgestellten Apothekenpaketpositioniert. Am gestrigen Donnerstag wurden die Delegierten in einem Schreibenüber das Ergebnis informiert. Darin heißt es, man habe sich seitens des Vorstandes auch sehr intensiv mit denRückmeldungen zum Thema „BMG-Gesamtpaket“,die bei den Mitgliedern der Kammerversammlung angefragt worden waren, auseinandergesetzt.Diese Rückmeldungen hätten inhaltlich ein weites Spektrum abgedeckt. Jede eingegangeneStellungnahme bildete für die Diskussion und Meinungsbildung des Vorstandes eine wertvolle und sehrhilfreiche Grundlage. Die Frage, wie mit dem BMG-Gesamtpaket weiter verfahrenwerden soll, sei sehr intensiv und kontrovers diskutiert worden.
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Im Ergebnis kam man aberzu dem Schluss, dass die Gleichpreisigkeit nicht zu verhandeln sei. Wörtlichheißt es: „Die Gleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist eineConditio sine qua non. Boni, Rabatte oder derartiges für verschreibungspflichteArzneimittel, z.B. für Versandhändler, kommen für uns – unabhängig von einer „Wahrnehmbarkeit“– nicht in Betracht.“ Mit dieser Position will die Apothekerkammer Rheinland-Pfalz kommende Woche indie ABDA-Mitgliederversammlung gehen.
Weiter betont der Kammervorstand, dass das Rx-Versandverbot einMittel zum Zweck sei. Wenn das Ziel der Gleichpreisigkeit auch mit anderenMitteln als einem Rx-Versandverbot zu erreichen sei, verschließe man sich einemVersandhandel zu gleichen Preisen nicht. Falls sich aber der Zustand vor demEuGH-Urteil („Status Quo ante“) auf anderem Wege nicht erreichen lässt, ist dasVerbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in denAugen des Vorstandes der Apothekerkammer Rheinland Pfalz, dem auchBAK-Präsident Andreas Kiefer angehört, das Mittel der Wahl.
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