Gematik schafft eGK-Abrufweg für Arzneimittelversender

Die Arzneimittelversender waren mit dem Abrufweg über die elektronische Gesundheitskarte unzufrieden und drohten auch mit Klagen. Jetzt hat die Gematik bekannt gegeben, dass sie auch einen speziellen Einlöseweg „für den digitalen Verkaufsbereich“ erarbeiten will.

An die ganz große Glocke will die Gematik die Nachricht offensichtlich nicht hängen: Versteckt in einer Pressemitteilung vom Dienstag, die darüber informiert, dass Florian Hartge einen Tag zuvor zum Interims-Geschäftsführer der Gematik berufen wurde, erklärt die Gematik, dass sie für Arzneimittelversender einen eigenen Abrufweg über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ohne PIN erarbeitet. Die Gesellschafterversammlung habe „ferner“ beschlossen, „dass hinsichtlich der mobilen Nutzung der eGK ohne PIN für den digitalen Verkaufsbereich eine entsprechende Spezifikation“ erarbeitet werden soll. Die Betreffzeile der Pressemitteilung verrät hierzu nichts.

„Entsprechende Produkt- und Anbieterzulassungen sollen dann auf Basis dieser Spezifikation erteilt werden können und somit verschiedene Anwendungsfälle im Kontext der eGK möglich werden“, wird weiter erklärt. Veröffentlicht werden soll sie noch im ersten Quartal des kommenden Jahres, abgestimmt mit den Gesellschaftern, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Das Zulassungsverfahren solle dann „zeitnah“ erfolgen.

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Seit Juli können E-Rezepte von Patientinnen und Patienten über die eGK eingelöst werden. Bereits kurz nach Einführung dieses Einlösewegs monierten die großen EU-Versender, dass sie hier außen vor blieben. DocMorris beispielsweise erklärte, man sehe sich „strukturell benachteiligt“. Zusammen mit Redcare legte das Unternehmen Beschwerde bei der EU-Kommission ein – und zwar gegen das Verbot von Preisnachlässen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel (das sogenannte Rx-Boniverbot) in Verbindung mit der verzögerten und diskriminierenden E-Rezept-Einführung. Die Themen seien eng miteinander verbunden, hieß es dazu in einer Pressemitteilung von DocMorris damals.

BMG sah keine Diskriminierung

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte daraufhin Mitte Juli noch erklärt, man sehe keinen Mangel an diskriminierungsfreien Einlösewegen für die Arzneimittelversender. Mitte August machte Redcare dann klar, dass man sich auch den Weg einer Klage gegen das BMG offenhalte. Wie das ausgesehen hätte, dazu wollte das Unternehmen keine Angaben machen. Mit der jetzigen Entscheidung der Gematik könnte sich die Sache wohl auch erledigt haben.


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