Dr. Loges bringt ein Cannabis-Öl in die Apotheken
Die Liste der CBD-Öle wird immer länger. Seit Kurzem istauch die Firma Dr. Loges mit einem im Markt: CBD-Loges. Es soll exklusiv in Apothekenvertrieben werden und hat den Status eines Nahrungsergänzungsmittels. Dasbringt mit sich, dass keine „Health Claims“ angegeben werden dürfen, denn fürCBD gibt es keine zulässigen.
Der Markt mit Cannabis-Produkten boomt, insbesondere um das nichtpsychoaktive Cannabinoid CBD entwickelt sich ein wahrer Hype. Aufgrund des niedrigenTHC-Gehalts fallen die Produkte in der Regel nicht unter dasBetäubungsmittelgesetz – der Grenzwert liegt bei 0,2 Prozent. Auch die FirmaDr. Loges hat nun ein Präparat auf den Markt gebracht – CBD-Loges®, ein Nahrungsergänzungsmittel.Dafür würden ausschließlich THC-arme Züchtungen aus einem Schweizer Anbauprojekteingesetzt, heißt es in einer Mitteilung der Firma. Mit 5,35 ProzentCannabidiol enthalte CBD-Loges® das technologische Maximum an CBD, das aus demnatürlichen Spektrum der Pflanze gewonnen werden kann. Der THC-Gehalt liegegarantiert unterhalb von 0,2 Prozent, sodass weder die Fahrtüchtigkeitbeeinträchtigt werde, noch eine berauschende Wirkung befürchtet werden müsse,erklärt die Firma. Die Basis bilde Sesamöl.
CBD-Loges® Cannabis-Öl ist als Tropfen in einerPackungsgröße von 10 ml erhältlich. Die Einnahme-Empfehlung lautet einmal täglich 1Tropfen (entspricht der Maximaldosis von 1,5 mg CBD und 0,05 mg THC). SpezifischeAnwendungsgebiete sind auf der Produktseite nicht angegeben.
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Eigentlich ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel …
Kompliziert scheint derzeit die rechtliche Lage bezüglichder Einstufung von CBD-Produkten. Im Unterschied zu THC ist Cannabidiol keinBetäubungsmittel. In Deutschland unterliegt es aber seit Oktober 2016 derVerschreibungspflicht, und zwar ohne jede Eingrenzung von Dosis oderVerabreichungsweg. Vielfältige Wirkungen werden CBD zugeschrieben. CBD sollgegen Angstzustände, Zyklusstörungen, Allergien und Muskelverspannungen wirkenund dabei hervorragend verträglich sein. Doch selbst nach der Unterstellung vonCannabidiol als Arzneimittel unter die Rezeptpflicht kann es weiter auch als Nahrungsergänzungsmittel oder als Kosmetikum verkauft werden, sofern der Gehaltan Tetrahydrocannabinol (THC) unter 0,2 Prozent liegt und die Zweckbestimmung es nicht zu einem Arzneimittel macht. Zudem dürfen NEM mit CBD keinen „Health Claim“ haben, also eine von der EU-Kommissiongenehmigte, gesundheitsbezogene Werbeaussage für ein funktionales Lebensmittel tragen.Denn einen zugelassenen Health Claim gibt es für die CBD-haltigen Nahrungsergänzungennicht. Eine Klarstellung auf europäischer Ebene steht noch aus.
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